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Wie teuer ist eine Suchttherapie?
Die Preise variieren dabei zwischen 40 Euro bis 140 Euro – je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenbehandlung handelt sowie je nach Behandlungsmethode und Sitzungsdauer. Eine analytische psychotherapeutische Einzelsitzung kostet beispielsweise bei einer Dauer von 50 Minuten 92,50 Euro.
Wer zahlt eine Suchttherapie?
Bei einer Therapie aufgrund einer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsleistung, für die in der Regel die Rentenversicherungen aufkommen. Ist die Rentenversicherung nicht zuständig, kommt die Krankenkasse bzw. der Sozialhilfeträger in Betracht.
Kann ein Therapeut die Therapie abbrechen?
Therapeuten können die Behandlung abbrechen, wenn die Gesamtverordnungsmenge für die Verordnung oder für den Regelfall erreicht ist.
Was gilt als behinderungsbedingt?
Das gleiche gilt, wenn der GdB mindestens 70 beträgt und das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Als behinderungsbedingt gelten z.B. Fahrten zur Schule, zum Kindergarten, zur WfbM, zum Arzt, zu Therapiemaßnahmen, zu Behörden.
Was ist der Mehrbedarf für Empfänger mit Behinderungen?
Der Mehrbedarf ist eine Ergänzung zu Ihren Hartz 4-Regelleistungen. Die Kosten für die besonderen Umstände einer Behinderung sollen hier übernommen werden. Bei den Mehrbedarfen für Empfänger mit Behinderungen gibt es zwei Unterscheidungen:
Wie groß ist der Mehrbedarf für einen Behindertenausweis?
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen “G” oder “aG” besitzen, also schwerbehindert und in der Regel auch gehbehindert sind, können einen Mehrbedarf bis zu 15 qm; an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
Welche Einträge müssen im Schwerbehindertenausweis berücksichtigt werden?
Dazu müssen folgende Einträge im Schwerbehindertenausweis für eines der in der Steuererklärung berücksichtigten Familienmitglieder vorliegen: Bei einem GdB von mindestens 80 können Fahrtkosten für durch die Behinderung veranlasste sogenannte unvermeidbare Fahrten in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.