Wie trainieren die Diensthunde bei der Polizei?

Der Hundeführer und der Hund trainieren gemeinsam auf der Hundeschule der Polizei. Nach dieser speziellen Ausbildungszeit nimmt der Beamte den Diensthund täglich mit nach Hause. Die Beamten und ihre Diensthunde müssen auch Nachschulungen in den Polizeihundeschulen absolvieren.

Wie lange wird der Hund im Polizeidienst ausgebildet?

Einer der wichtigsten Aspekte im Einsatz ist aber auch ihre Schutzfunktion für den Polizeibeamten. Dafür wird der Hund etwa ein halbes Jahr lang zunächst im Schutzdienst ausgebildet. Darüber hinaus können besonders veranlagte Hunde auch für die Spurensuche oder bei der Suche nach Personen, Sprengstoffen oder Drogen ausgebildet werden.

Wie wird der Bewerber nach erfolgreichem Eignungsverfahren der Polizei ausgebildet?

Der Bewerber wird nach erfolgreich bestandenem Eignungs- und Auswahlverfahren der Polizei (oder der Bundespolizei oder dem Zoll) für rund 2,5 bis 3 Jahre lang auf den Polizeischulen des Bundes oder seines Bundeslandes für den regulären Polizeidienst ausgebildet.

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Wie kann ich den künftigen Diensthund bewerben?

Nach zwei bis drei weiteren Dienstjahren, kann sich der Beamte anschließend innerhalb der Polizei, Bundespolizei oder Zoll um eine Weiterbildung bei der Diensthundestaffel bewerben. Der Hundeführer und sein künftiger Hund lernen gemeinsam auf der Polizeihundeschule Alle Beamte lernen ihren Diensthund erst auf der Polizeihundeschule kennen.

Wie hoch sind die Gebühren für den Diensthund?

Auch die Höhe der Kosten von mehr als 4.000 EUR pro Jahr sei ein Indiz für die private Veranlassung der Hundehaltung gewesen. Die Aufwendungen für den Diensthund sind als Werbungskosten abziehbar. Der Hund ist als Arbeitsmittel des Polizeibeamten anzusehen, da er unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dient.

Wie sind die Aufwendungen für den Diensthund anzusehen?

Die Aufwendungen für den Diensthund sind als Werbungskosten abziehbar. Der Hund ist als Arbeitsmittel des Polizeibeamten anzusehen, da er unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dient. Eine private Veranlassung der Hundehaltung erkannte das FG nicht.

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