Wie trat die obligatorische Anschlussversicherung in Kraft?

§ 188 Abs. 4 SGB V, der die obligatorische Anschlussversicherung regelt, trat am 1.8.2013 durch das „Gesetz zur Beseitigung der sozialen Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ ( KVBeitrSchG) in Kraft.

Was ist die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung?

Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.

Wie schließt die obligatorische Anschlussversicherung an?

Die obligatorische Anschlussversicherung schließt nahtlos an eine vorangegangene Versicherungspflicht oder Familienversicherung bei der bisherigen Krankenkasse an. Aus welchen Gründen die Versicherungspflicht oder Familienversicherung geendet hat, ist für die Begründung der freiwilligen Versicherung nicht von Belang.

Wann wurde die Versicherungspflicht in der PKV eingeführt?

Januar 2009 eine Versicherungspflicht in der PKV eingeführt (§ 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Man ging seinerzeit von bis zu 300 000 Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung aus.

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Welche Merkmale gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

Welche Merkmale gelten für die gesetzliche Krankenversicherung (KV, SGB V)? Die Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Verhütung, Früherkennung und Behandlung bei Erkrankungen und bei Mutterschaft.

Wie lange dauert eine obligatorische Krankenversicherung?

Diese Grundversicherung deckt die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die Versorgung nach Unfällen und die Vor- und Nachsorge bei einer Schwangerschaft ab. Jeder neu aus dem Ausland zugezogene Einwohner hat drei Monate Zeit, sich für eine obligatorische Krankenversicherung zu entscheiden.

Was ist die Regelung zur Krankenversicherungspflicht?

Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme.

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