Wie verliert man Daueraufenthalt EU?

Wenn Sie sich fünf Jahre in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten haben, können Sie auch dort eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU beantragen. In diesem Fall wird die in Deutschland erteilte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU entzogen, spätestens nach sechs Jahren erlischt sie automatisch.

Wie lange gilt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wann besteht ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?

Ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 ein Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache erteilt wurde.

Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?

Der Aufenthaltstitel muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen sich von der Behörde ein Formular. Dieses können Sie ausgefüllt persönlich wieder dort abgeben oder per Post zusenden.

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Wie beantragen sie ihren Aufenthalt in der Ausländerbehörde?

Beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente als Nachweis für die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ein. Achten Sie bei befristeten Aufenthaltstiteln auf das Ende der Frist.

Welche Gebühren bemessen sich bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis?

Die folgenden Gebühren bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Sie betragen ab dem 01.09.2017 für: Erwachsene: 56,00 bis 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis; 49,00 bis 96,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.