Wie versichert man sich im Studium?

Als Student wirst Du zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Du hast aber einmalig zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, Dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und Dich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern.

Sind Studenten gesetzlich unfallversichert?

Als Studentin oder Student sind Sie kraft Gesetzes unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.

Sind Vollzeit-Studenten versicherungspflichtig?

Eingeschriebene Vollzeit-Studenten, die in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten – mehrere gleichzeitige Beschäftigungen werden zusammengerechnet -, werden unabhängig von der Entgelthöhe nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und behalten ihren studentischen Krankenversicherungsschutz.

Wie lange darf man als Vollzeitstudent Arbeiten?

Das Kultusministerium gibt hierfür in ihrer „Studierbarkeitsvorgabe“ folgendes an: Als Vollzeitstudent darf man maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auch beim Teilzeitstudium gilt die 20-Stunden-Grenze. Beim Dualen Studium sieht es anders aus: Dieses ist ja von vornherein darauf ausgelegt, dass sowohl studiert und gearbeitet wird.

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Was ist die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten?

Schaubild für die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten: Bei Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung werden beschäftigte Studierende nicht versicherungspflichtig als Arbeitnehmer sondern behalten ihren studentischen Versicherungsschutz.

Wie kann ich ein Vollzeitstudium finanzieren?

Und ein Vollzeitstudium zu finanzieren heißt längst nicht nur, die Miete aufbringen zu können. Zusätzlich müssen Sie Lebenshaltungskosten, Semesterbeiträge (an privaten Hochschulen auch Studiengebühren) und Gelder für Lernmaterial und Ähnliches einkalkulieren. Die mit Abstand beliebteste Möglichkeit dazu ist das Bafög.