Wie verwalte ich ein Mehrfamilienhaus?

Checkliste: Mehrfamilienhaus verwalten Mietverträge unter Berücksichtigung der sich ändernden Mietgesetzgebung rechtssicher gestalten. Gesetzeskonforme Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten. Überwachung der Zahlungsströme Deiner Mieter (Miete, Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen).

Was kostet eine Hausverwaltung für ein Mehrfamilienhaus?

Eine Hausverwaltung rechnet die Kosten pro Einheit und pro Monat ab. Für eine Einheit zahlen Sie demnach jährlich rund 240 Euro – ohne Zusatzleistungen. Für ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten belaufen sich die Kosten pro Jahr auf 1.200 Euro. Die Kosten der Hausverwaltung sind nicht umlagefähig.

Wie können die Kosten für die Mietverwaltung berechnet werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie diese berechnet werden. Einerseits können die Kosten für die Miethausverwaltung pro Einheit und Monat berechnet werden. Die Preise schwanken dann etwa zwischen einem monatlichen Beitrag für die Mietverwaltung, der etwa bei 20 Euro netto startet und bis zu 28 Euro betragen kann.

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Was ist der optimale Mietpreis für einen Wohnraum?

Der optimale Mietpreis ist abhängig von Lage und Mietobjekt (Größe, Baujahr, Ausstattung, Besonder­heiten, Energieef­fizienz, etc.). Der örtliche Mietspiegel gibt detaillierte Auskunft über die aktuellen Mietpreise, die andere Vermieter der Stadt für ähnlichen Wohnraum veranschlagen.

Welche Aufgaben hat eine Mietverwaltung zu erledigen?

Zu den Aufgaben jedoch, die eine Mietverwaltung täglich zu erledigen hat, gibt es keine so konkrete Vorgabe. Ein Vertrag mit einer Mietverwaltung kann zudem ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten, die dann im jeweiligen Vertrag geregelt sind. Dies ist den meisten Mietern oder Eigentümern zunächst gar nicht so klar.

Was gehört zur Schadensabwicklung in der Mietverwaltung?

Dazu gehört die Schadensabwicklung etwa mit einer Gebäudeversicherung ebenso wie die Einleitung von Notmaßnahmen. Letztere muss die Mietverwaltung natürlich in Eigenregie und zeitnah beschließen, größere Instandsetzungsmaßnahmen, die ein Gebäude betreffen, müssen von den Eigentümern begutachtet und dann in Auftrag gegeben werden.