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Wie viel darf der Mietspiegel überschritten werden?
Zulässige Mieterhöhung – FAQ Mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 darf die Miete bei einer Neuvermietung maximal 10\% über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Gibt es keinen Mietspiegel darf die neue Miete bis zu 20\% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Kann man über die Miete handeln?
Kann man den Mietpreis überhaupt verhandeln? Natürlich ist dies möglich. Der Vermieter ist jederzeit dazu in der Lage, den Mietpreis für seine Wohnung zu reduzieren.
Was passiert wenn man über Mietspiegel vermietet?
Nicht überall in Deutschland gilt die Mietpreisbremse. Wenn der Vormieter aber bereits eine Miete gezahlt hat, die über dem Mietspiegel lag, muss der Vermieter die Miete nicht absenken, um sie an die Mietpreisbremse anzupassen. Ausgenommen von der Regelung sind Neubauten.
Wann greift der Mietspiegel nicht?
Es sind alle Wohnungen von der Mietpreisbremse befreit, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden. Gab es vor diesem Stichtag schon eine teilgewerbliche- oder Selbstnutzung, kann der*die Vermieter*in sich nicht mehr auf die Ausnahme berufen und die Mietpreisbremse ist gültig.
Kann der Mieter oder Vermieter das Einschreiben nicht annehmen?
Nimmt der Mieter oder Vermieter also das Einschreiben nicht an, in dem er das Einschreiben trotz Hinterlassen des Abholscheins nie bei der Post abholt und ist er auch sonst nicht auffindbar, ist der beste Weg die öffentliche Zustellung.
Wie genau muss der Mieter sich beteiligen?
Der Mietvertrag muss genau festlegen, bis zu welcher Höhe pro Reparatur und im Jahr insgesamt sich der Mieter beteiligen muss. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten darauf achten, dass die Klausel gemäß den Vorgaben des Deutschen Mieterbunds formuliert ist. Andernfalls ist sie ungültig.
Kann der Mieter bestimmte Arbeiten übernehmen?
Soll der Mieter bestimmte Arbeiten wie das Streichen und Tapezieren der Wohnung übernehmen, muss der Mietvertrag eine entsprechende Klausel beinhalten. Andernfalls kann er nicht dazu verpflichtet werden. Zudem ist eine solche Klausel nicht immer zulässig. Dies muss bei Bedarf von einem Sachverständigen geprüft werden.
Kann der Vermieter die 6-wöchige Überlegungsfrist abwarten?
Der Vermieter muss den Ablauf der 6-wöchigen Überlegungsfrist des Erben jedoch nicht abwarten. Er kann ebenso wie der potenziell Erbberechtigte während der Schwebezeit die Kündigung aussprechen. Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn der Erbe später auf die Erbschaft verzichtet (§ 1959 Abs. 2 und 3 BGB).