Wie viel Flüssiggas darf man lagern?

Für die Lagerung von Flüssiggasflaschen gilt die Flüssiggasverordnung sinngemäß. In dieser ist z.B. geregelt, dass max. 2 Flüssiggasflaschen von je 15,0 kg gelagert werden dürfen. Eine Flache darf an ein Verbrauchsgerät angeschlossen sein und eine weitere als Vorratsbehälter gelagert werden.

Ist das Anlegen einer Feuerstelle im eigenen Garten erlaubt?

Ob das Anlegen einer Feuerstelle im eigenen Garten erlaubt ist oder nicht, hängt von den konkreten Regelungen Ihrer Gemeinde ab. Die Vorschriften unterscheiden sich lokal bzw. regional, sind aber in den allermeisten Fällen genehmigungspflichtig – zumindest, solange es sich um ein so genanntes offenes Feuer handelt.

Was ist der optimale Platz für eine Feuerstelle?

Der optimale Platz für eine Feuerstelle liegt in einiger Entfernung zu Haus und Nachbarschaft. Idealerweise umranden Sie Feuerstellen mit einem Schutzwall aus Sand und Steinen. Das Feuer darf niemals, auch nicht für kurze Zeit, unbeaufsichtigt gelassen werden. Löschmittel sollte immer in Feuernähe bereitstehen.

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Wie sieht es mit der Nutzung von Feuerschalen aus?

Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer. Behalten Sie aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick.

Was gilt für eine Feuerschale bis zu einem Durchmesser?

Grundsätzlich gilt, dass eine Feuerschale bis zu einem Meter Durchmesser, sofern sie keine Nachbarn stört und genügend Abstand zum Haus hat, keine Genehmigung benötigt. Von der Durchmesser-Angabe abgesehen, sind diese Bestimmungen jedoch relativ schwammig und es gibt kein deutschlandweites Gesetz, das dabei etwas spezifischer ist.