Wie viel Geld darf ich bei mir führen?
Innerhalb der EU müssen Sie auf Nachfrage der Zollkontrolle wahrheitsgemäß Auskunft geben. Allerdings gibt es keine Obergrenzen. Außerhalb der EU sind die Regelungen strenger. Wer mit Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reist, muss den Betrag bei der Zollkontrolle anmelden.
Wie viel Geld darf ich innerhalb Deutschland bei mir haben?
Bargeldgrenze von 5000 Euro: Bargeld zu haben, das ist teuer.
Wie alt muss man sein um ins Ausland zu reisen?
Es gibt kein Gesetz, dass Eltern dazu verpflichtet ihre Kinder alleine verreisen zu lassen. Allerdings gibt es auch kein Gesetz, dass das dezidiert verbietet. Bis zum 18. Geburtstag können eure Eltern also bestimmen, ob ihr alleine verreisen dürft oder nicht.
Wie hoch ist die erlaubte Einfuhr von Bargeld nach Deutschland pro Person?
Die erlaubte Einfuhr von Bargeld nach/aus Deutschland pro Person beläuft sich also ebenfalls auf maximal € 9.999 ohne Anmeldung. Mit Anmeldung können Sie unbegrenzt Bargeld ein- oder ausführen. Einfuhr von Bargeld nach Deutschland pro Person bedeutet hier übrigens: Wenn Sie zu zweit unterwegs sind, müssen die Barmittel entsprechend verteilt werden.
Kann man bei der Einreise in die EU Bargeld mit sich führen?
Wenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Wie hoch ist der Bargeldbetrag in der Fremdwährung?
Wenn Sie Bargeld in einer anderen Währung als Euro im Handgepäck mitführen, dann gilt die Regel, dass der Betrag in der Fremdwährung höchstens 10.000 Euro entsprechen darf (bei einer Einreise in die EU oder bei Reisen innerhalb der EU).
Wie erfolgt die Anmeldung von Bargeld innerhalb der EU?
Die Anmeldung von Bargeld erfolgt innerhalb der EU mündlich, auf außereuropäischen Reisen und Transitreisen schriftlich. Sind Sie mit dem Flugzeug unterwegs, nehmen Sie den rot gekennzeichneten Ausgang für Reisende, die etwas zu verzollen haben.