Wie viel Geld kann ich meiner Mutter steuerfrei schenken?

Wie viel Geld kann ich ihnen schenken, ohne dass dafür Steuern fällig werden? Wenn Kinder Eltern etwas schenken, sind je Elternteil alle zehn Jahre Schenkungen im Wert von 20 000 Euro steuerfrei. Bei Schenkungen zählen Eltern zur Steuerklasse II.

Wie viel Geld kann ich meiner Mutter schenken?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich wechselseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. An jedes Kind (auch Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder) können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, an jeden Enkel von jedem Großelternteil 200.000 Euro.

Sind Geschenke an die Kinder steuerpflichtig?

Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände.

LESEN:   Was wird unter Personalplanung verstanden?

Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.

Ist eine Schenkungssteuer steuerpflichtig?

Zwar ist eine Schenkung – wie eine Erbschaft – normalerweise steuerpflichtig. Gleichwohl braucht der Beschenkte in vielen Fällen den erlangten Vermögenswert nicht vollständig zu versteuern. Unter Umständen fällt nur eine geringe oder sogar keine Schenkungssteuer an. Dies kommt vor allem dadurch, dass es bei der Schenkungssteuer Freibeträge gibt.

Wie hoch ist der Freibetrag für beschenkte Kinder?

Beschenkte Kinder müssen bis zu einem Betrag von 400.000 Euro keine Steuern auf Geschenke zahlen. Dieser Freibetrag gilt pro Kind. Bei beschenkten Enkeln und Enkelinnen liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro. Beschenkten Nichten, Neffen und Geschwistern räumen die Finanzämter einen Freibetrag von 20.000 Euro ein.