Wie viel Geld können Kinder ihren Eltern steuerfrei schenken?
Steuerfreie Schenkung: Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge
Erbe/Beschenkter | Höhe des Freibetrags |
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Ehegatte/eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen) | 100.000 Euro |
Was sind die Steuerfreibeträge für Eltern und Enkel?
Schenken zum Beispiel die Eltern ihren Kindern Geld, sind je Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei, bei Großeltern sind es immerhin noch 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel. Wichtig: Auch wenn man die Steuerfreibeträge nicht überschreitet, muss man die Schenkung dem Finanzamt melden!
Wie werden Schenkungen an Kinder steuerfrei getätigt?
Deutlich wird diese unterschiedliche Zuordnung der Steuerklassen an den Freibeträgen gemäß § 16 ErbStG. Demnach bleiben Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sowie an Kinder vorverstorbener Kinder in Höhe von 400.000 Euro steuerfrei. An Enkel können immerhin noch Schenkungen bis zu 200.000 Euro steuerfrei getätigt werden.
Was ist der Freibetrag bei einer Schenkungssteuer?
Doch bei der Ermittlung der Schenkungssteuern zieht das Finanzamt einen persönlichen Freibetrag ab. Dieser Freibetrag beträgt bei einer Schenkung an ein Kind 400.000 Euro je Elternteil. Ist nur der Vater Inhaber eines Handwerksbetriebs und schenkt seiner Tochter einen Teil des Betriebs, kann er 400.000 Euro steuerfrei übertragen.
Was sind die Steuerbeträge für Kinder und Enkel?
Steuerfreibeträge für Kinder und Enkel. Aufgrund eines Steuerfreibetrags für Kinder von 400.000 Euro ist es bei einem Großteil aller Familien möglich, das gesamte Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen. Die Kinder-Freibeträge bestehen im Verhältnis zu jedem Elternteil.