Wie viel kann die Arbeitnehmerin in die Rentenkasse einzahlen?

Die Arbeitnehmerin kann 44.916 Euro zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Damit steigert sie ihre monatliche Rente um 204 Euro vor Steuern und Sozialabgaben – wenn sie regulär in Ruhestand geht.

Welche Beträge nehmen Arbeitnehmer in Anspruch?

Einen Teil der Beträge nehmen Arbeitnehmer durch ihre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in Anspruch. Die belaufen sich auf 9,3 Prozent ihres Bruttogehalts. Bei 50.000 Euro Jahresbrutto sind das 4650 Euro. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag als Lohnnebenkosten, damit addiert sich der Betrag auf 9300 Euro.

Was sind die Abschläge für 36 Monate vor Rentenbeginn?

Darin eingerechnet sind Abschläge von 10,8 Prozent für 36 Monate vorzeitigen Rentenbeginn. Für den Ausgleich müsste Frau A. 44.916 Euro in die Rentenkasse einzahlen.

Welche Steuern beziehen sich auf die gesamte Rente?

Dabei beziehen sich die Steuern nicht auf die gesamte Rente, sondern nur auf den Ertragsanteil. Bei Renteneintritt mit 63 werden 20 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei einem Ruhestand mit 67 reduziert sich der Anteil auf 17 Prozent der Rente.

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Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente?

Entscheidend für die Höhe des sogenannten Besteuerungsanteils der Rente und des Rentenfreibetrags ist immer das Jahr des Rentenbeginns. Wer seine Altersrente beispielsweise seit 2016 bezieht, muss zunächst 72 Prozent seiner Jahresbruttorente versteuern.

Wie hoch werden die gesetzlichen Renten abgezogen?

Für jeden Monat, den Personen vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent von ihrer gesetzlichen Rente abgezogen. Daher ergeben sich je nach Rentenbeginn unterschiedliche Werte. Mit dem Rentenrechner erfahren Verbraucher zudem die Höhe der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente.