Wie viel kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld I verdienen?
Sie können während des Bezugs von Arbeitslosengeld I mindestens 165 Euro pro Monat als Selbstständiger dazuverdienen, ohne dass es Ihnen angerechnet wird. Wenn Sie zum Beispiel während der Arbeitslosigkeit eine Existenzgründung im Nebengewerbe durchführen, dann haben Sie einen Freibetrag von 165 Euro monatlich.
Wie lange können sie Arbeitslosengeld beziehen?
Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie für den Mindestzeitraum von 12 Monaten versicherungspflichtig, können Sie bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Was sind die Grundlagen für das Arbeitslosengeld?
Rechtliche Grundlagen für das Arbeitslosengeld sind die Paragrafen 136 bis 164 sowie 323, 327, 337 und andere Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Wichtig, wenn Sie bald arbeitslos werden : Informieren Sie sich, wie Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Wie viele Euro verdienen sie im Arbeitslosengeld I?
Jeder Euro, den Sie im o.g. Beispiel mehr verdienen, mindert Ihr Arbeitslosengeld I entsprechend um rund 0,70 Euro. Die 45 Euro werden Ihnen vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Wurde die Nebentätigkeit durchgängig bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit geleistet, wird das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt.
Wie können sie während einer bestehenden Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit ausüben?
Sie dürfen während einer bestehenden Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit wie zum Beispiel eine selbständige Tätigkeit unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Die Anrechnung des Nebeneinkommens erfolgt nach § 155 SGB III. Danach erhalten Sie einen Freibetrag von 165 Euro monatlich.
Wie werden die 45 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen?
Die 45 Euro werden Ihnen vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Wurde die Nebentätigkeit durchgängig bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit geleistet, wird das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt. Anders sieht es bei einer nicht durchgängigen Nebenbeschäftigung aus.