Wie viel Steuern muss ein Einzelunternehmer zahlen?

Für Gewinne aus einem Einzelunternehmen oder aus einer Personengesellschaft wird Einkommensteuer fällig. Der Steuersatz beträgt zwischen 14 Prozent und 42 Prozent. Liegen die Einkünfte 2016 über 254.447 Euro/508.894 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten), werden sogar 45 Prozent Einkommensteuer fällig.

Welche Steuern zahle ich als Privatperson?

Die Kapitalertragsteuer fällt auf jegliche Kapitalerträge an. Das sind zum Beispiel Zinsen auf Spareinlagen oder Aktiendividenden. Seit 2009 müssen auch Privatanleger in bestimmten Fällen diese Steuer zahlen. Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer gibt es hier einen festen Steuersatz, nämlich 25 Prozent.

Was ist die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen?

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Zukunft des Unternehmens, denn von der Wahl der Rechtsform hängt unter anderem ab, wie das Unternehmen besteuert wird, wie die Führungskompetenzen verteilt sind und vor allem wie Haftungsangelegenheiten geregelt sind.

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Wie wird die Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen in Griff bekommen?

Um die Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen in Griff zu bekommen, wird in der OECD und der EU als Alternative die Gesamtkonzernbesteuerung oder Unitary Taxation diskutiert. Dabei werden nicht mehr die Gewinne der einzelnen Betriebsstätten ermittelt, sondern es wird der Gewinn des Gesamtkonzerns als Grundlage genommen.

Wie haftet der Einzelunternehmer für sein Unternehmen?

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem vollständigen Privatvermögen für sein Unternehmen. Das bedeutet, er ist bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen verpflichtet, unbegrenzt für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens einzustehen. Der Gründer eines Einzelunternehmens sollte überlegen, wie hoch seine möglichen Risiken sind.

Ist der Einzelunternehmer verpflichtet Gewerbesteuer zu zahlen?

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen, wenn ein Gewerbebetrieb vorliegt. Allerdings gilt derzeit ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro. Außerdem wird die vom Inhaber womöglich zu entrichtende Gewerbesteuer zum Teil auf seine Einkommensteuer angerechnet.