Wie viel Unterhalt muss der Vater der Mutter zahlen?

Beispiel zur Berechnung des Betreuungsunterhalts Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters liegt bei 1.800 EUR. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (109,50 EUR) ergibt sich für den Kindesunterhalt ein Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle von 283,50 EUR. Für den Betreuungsunterhalt stehen also noch 1.516,50 EUR.

Was kann man alles vom Kindesunterhalt abziehen?

Abzugsfähig sind: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,22 Euro pro gefahrenem km, ab 20 km 0,18 Euro, ab 50 km 0,15 Euro), Gewerkschaftsbeiträge.

Ist der Elternteil ausreichend für das Kind?

Es wird erwartet, dass der Elternteil ausreichend für das Kind sorgt. Der andere Elternteil hingegen muss seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes durch Geldzahlungen leisten. Das nennt man Barunterhalt. Und hier kommt auch die Düsseldorfer Tabelle ins Spiel, denn hier ist die Höhe der Zahlungen festgelegt.

Wann bekommt der Elternteil den Unterhalt?

Bis das Kind volljährig ist, bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Unterhaltszahlungen. Der Unterhalt muss in der Regel bereits am Monatsanfang vorausgezahlt werden. Den Unterhaltsanspruch hat allerdings allein das Kind – lediglich die Zahlung geht an den jeweiligen Elternteil.

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Wie sind die Eltern gegenüber ihren Kindern verpflichtet?

Grundsätzlich sind die Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Unterhalt bedeutet, dass Sie das Kind mit allem Notwendigen versorgen. Lebt die Familie zusammen, stellt sich die Frage nach Unterhaltszahlungen der Eltern an die Kinder nicht.

Welche Betreuungskosten haben sie gemeinsam mit dem betreuenden Elternteil?

Auch wenn Sie sich besonders intensiv um Ihr Kind kümmern, bleiben Sie verpflichtet, den mit der Betreuung einhergehenden Mehrbedarf (Mehrkosten einer auswärtigen Unterbringung, spezialärztliche Versorgung, behindertengerechte Ausstattung der Wohnung, Förderunterricht, heilpädagogische Maßnahmen) gemeinsam mit dem betreuenden Elternteil zu tragen.