Wie viel Wohngeld bekommt man als Rentner?

Auch Alten- und Pflegeheimbewohner und Rentner können Wohngeld erhalten. Im Schnitt haben Antragsteller in den vergangenen Jahren 150 Euro im Monat erhalten.

Wird Wohngeld 2021 erhöht?

Zum 01. Januar 2022 wird sich das Wohngeld erstmals an der aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung orientieren und automatisch um ca. 13 Euro erhöhen (Beschluss vom Bundesrat am 28. Mai 2021).

Was wird ins Wohngeld angerechnet?

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte nach § 22 des Einkommensteuergesetzes zählen als Einnahmen. Hierbei wird der Überschuss der Einnahmen abzüglich der Werbungskosten als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Wohngelds genommen.

Wie viel Wohngeld bekommen sie bei einer Brutto-Rente?

Wohnen Sie zum Beispiel in einer Stadt mit hohem Mietniveau, erhalten Sie bei einer Brutto-Rente von 950 Euro rund 10 Euro Wohngeld. Bei einer Brutto-Rente von nur 900 Euro bekommen Sie bereits 40 Euro Wohngeld. Durch eine Behinderung kann die Brutto-Rente bei der Berechnung des Wohngeldes um 100 bis 125 Euro gesenkt werden.

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Wie können sie ein Wohngeld erhalten?

Wohngeld können Sie nicht nur erhalten, wenn Sie eine Wohnung angemietet haben. Es kann auch bei Besitzern eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden. In diesem Fall ist dann von einem „Lastenzuschuss“ die Rede.

Wie lange rückwirkend Wohngeld bekommen?

Dies bedeutet, dass Sie 30 Tage rückwirkend Wohngeld bekommen, wenn Sie am 31. des Monats den Antrag stellen. Sie können auch für weiter zurückliegende Zeiträume einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie zuvor eine andere Sozialleistung beantragt haben und diese abgelehnt wurde. Dies können zum Beispiel BAB, BAföG oder Hartz IV sein.

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen?

So gilt bspw. das Kindergeld als Einkommen für das Mindesteinkommen, wird aber nicht auf Wohngeld angerechnet. Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro.