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Wie viel zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der krankenkassenversicherung?
Zur Zeit liegt der Krankenkassenbeitrag bundeseinheitlich bei 15,5 \% des sozialversicherungspflichtigen Lohnes oder Gehalts. Davon zahlen die Arbeitnehmer 8,2 \%, die Arbeitgeber übernehmen 7,3 \%. Bei der Rentenversicherung liegt der momentane Beitragssatz bei 19,6 \%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen hier jeweils die Hälfte.
Welche Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber?
Während der Arbeitnehmer hier einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlt, sind die Arbeitgeber verpflichtet, den vollen Beitrag abzuführen. Eine weitere wichtige Säule der Sozialversicherung stellt die Unfallversicherung dar. Im Unterschied zu den anderen Versicherungsarten übernimmt hier der Arbeitgeber allein die Kosten.
Was muss der Arbeitgeber zur Sozialversicherung einkalkulieren?
Der Arbeitgeber muss neben dem Gehalt auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als Lohnnebenkosten einkalkulieren. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. 20 \% des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehaltes, soweit damit die für die jeweilige…
Wie übernimmt der Arbeitgeber die Unfallversicherung für seine Mitarbeiter?
Im Unterschied zu den anderen Versicherungsarten übernimmt hier der Arbeitgeber allein die Kosten. In Deutschland ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abzuschließen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Risiko der ausgeübten Tätigkeiten.
Welche Sozialabgaben übernimmt der Arbeitgeber?
Welche Sozialabgaben der Arbeitgeber übernimmt. Nicht nur die Arbeitnehmer, auch die Arbeitgeber zahlen Sozialabgaben, denn sie sind verpflichtet, einen Teil der Versicherungsbeiträge ihrer Angestellten zu übernehmen. Die Höhe der Abgaben ist dabei gesetzlich geregelt.
Was ist der abziehbare Höchstbetrag bei Steuerpflichtigen?
Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen nach § 3 Nr. 9, 14, 57 oder 62 EStG erbracht werden.