Wie viele Anfragen können sie bei Finanzierungspartnern stellen?
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, mindestens drei Anfragen bei unterschiedlichen Finanzierungspartner zu stellen. Wenn Ihnen konkrete Angebote von Mitbewerbern vorliegen, sind Sie im Finanzierungsgespräch in einer besseren Verhandlungsposition. Ihr Gesprächspartner ist eventuell bereit, Ihnen bei den Konditionen entgegenzukommen.
Warum sollten sie Fragen stellen?
Wer fragt, kann seinen Horizont erweitern, sich entwickeln und persönlich wachsen, die Führung übernehmen und seine Ziele erreichen. Zudem müssen Sie Fragen stellen, um Beziehungen aufzubauen und zu vertiefen. Warum es so wichtig ist, Fragen zu stellen, in welchen Bereichen Sie unbedingt häufiger fragen…
Welche Unterlagen benötigen sie für eine Baufinanzierung?
Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, welche Dokumente und Unterlagen Sie für eine Baufinanzierung benötigen, diese Anforderungen legen die verschiedenen Kreditinstitute selbst fest. Am besten fragen Sie vor Ihrem Kreditgespräch bei Ihrem Berater nach, welche Belege Sie im Original oder in Kopie vorlegen müssen.
Was benötigen sie für die finanzielle Planung ihres Ruhestands?
Für die finanzielle Planung Ihres Ruhestands benötigen Sie Finanzexperten, die gemeinsam mit Ihnen eine sorgfältige Ruhestandsplanung entwickeln und nach Lösungen suchen, die für Sie am besten sind. Die finanzielle Planung des Ruhestands ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung.
Kann ich ein Kreditgespräch mit einem Bankberater führen?
Bedenken Sie, dass Sie ein Kreditgespräch mit einem Menschen führen. Sympathie ist für den Erfolg von Geschäften in der Regel ein nicht unbedeutender Faktor. In gleichem Maße kann es aber auch für Sie gut sein, wenn Ihnen der Bankberater sympathisch ist.
Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Rentenberatung?
Anspruch auf eine kostenlose Rentenberatung Wenn es um das Ausfüllen des Rentenantrags geht oder wann jemand in Rente gehen kann, dann sind die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle. Das Sozialgesetzbuch gesteht jeden gesetzlich Rentenversicherten ein Auskunfts- bzw.