Wie viele gesetzliche Feiertage Deutschland?

In den meisten Bundesländer gibt es 2020 zehn gesetzliche Feiertage, darunter in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin. Innerhalb der Länder kann es allerdings vereinzelt regionale Abweichungen geben.

Welche staatlichen Feiertage finden in Deutschland statt?

Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind jedoch neun Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt:

  • Neujahr.
  • Karfreitag.
  • Ostermontag.
  • Christi Himmelfahrt.
  • Pfingstmontag.
  • Mai.
  • Tag der Deutschen Einheit.
  • erster Weihnachtstag.

Wer bekommt feiertagszuschlag?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag besteht nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2006 ausdrücklich entschieden (Az. 5 AZR 97/05). Das Arbeitszeitgesetz sieht lediglich einen Nachtzuschlag für Nachtarbeiter vor, sofern diese keinen Freizeitausgleich für ihre Nachtschicht erhalten.

Was ist der bundeseinheitliche Feiertag?

Oktober, der bundeseinheitlicher Feiertag ist, durch die entsprechenden Gesetze der Länder festgelegt. Arbeitnehmer/innen behalten für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe ausgefallene Arbeit ihren Anspruch auf Bezahlung.

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Was hat der Arbeitnehmer für die gesetzlichen Feiertage zu zahlen?

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Was ist die Entgeltzahlung an Feiertagen?

Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt für Feiertage?

Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitsleistung nicht infolge des Feiertages ausgefallen wäre. Bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage sind demzufolge auch Überstunden und Überstundenzuschläge, die an dem Feiertag angefallen wären, zu berücksichtigen.