Wie viele Mündel darf ein Vormund haben?

Auch das Jugendamt kann vom Familiengericht gemäß dem § 1791b BGB als Vormund ausgewählt werden. Ein Vormund des Jugendamtes darf im Übrigen gemäß dem § 55 SGB VIII des Achten Sozialgesetzbuches nicht mehr als 50 Mündel betreuen.

Wer bekommt die Vormundschaft?

Eine Vormundschaft kann jeder übernehmen, der nicht selbst unter Betreuung steht und volljährig ist. Im Jahr 2014 standen 41.148 Kinder unter einer gesetzlichen bzw. bestellten Amtsvormundschaft.

Wie geht’s mit der Vormundschaft für ein Kind?

So geht’s richtig Vor­mund­schaft für ein Kind bean­tra­gen: Das ist wichtig. Die Vormundschaft für ein Kind bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt also in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Wer das macht, entscheidet das Familiengericht.

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Wie kann eine Vormundschaft angeordnet werden?

Darüber hinaus kann eine Vormundschaft ebenfalls, wie oben schon benannt, durch ein Gericht angeordnet werden, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht, die Eltern nicht befugt sind, ihr minderjähriges Kind zu vertreten, es sich um ein Findelkind handelt oder die Adoption des Minderjährigen im Gange ist.

Was ist die Verfahrensweise bei der Vormundschaft?

Die Verfahrensweise bei der Vormundschaft. Sobald eine minderjährige Person nicht unter elterlicher Sorge steht, wird ein Vormund ernannt, bestellt werden. Ohne elterliche Sorge ist ein Kind, wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, genauso kann ein Sorgerecht fehlen, wenn es den beiden Elternteilen gerichtlich entzogen worden ist.

Wie kann eine Vormundschaft beantragt werden?

Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.

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Kann ein Vormund Kindergeld beantragen?

Das können bei einem Minderjährigen sein: die beiden Elternteile, ein bestellter Vormund (§§ 1773 BGB) und ein zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bestellter Pfleger. Bei einem bestellten Vormund ist damit nun auch die Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder möglich.

Was ist ein Vormund für Erwachsene?

Für Erwachsene gibt es seit 1992 keine Vormundschaft mehr. Vielmehr kann eine rechtliche Betreuung angeordnet werden, wenn ein Volljähriger nicht mehr in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Während für Minderjährige ein Vormund bestellt werden kann, können Erwachsene einen Betreuer erhalten.

Welche Voraussetzungen hat eine Vormundschaft?

Welche Voraussetzungen eine Vormundschaft hat, kann man der Vorschrift von § 1773 BGB entnehmen. Demzufolge erhält ein Minderjähriger einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.

Warum gibt es keine Vormundschaft für Erwachsene?

Für Erwachsene gibt es seit 1992 keine Vormundschaft mehr. Vielmehr kann eine rechtliche Betreuung angeordnet werden, wenn ein Volljähriger nicht mehr in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Nur Minderjährige erhalten unter bestimmten Umständen einen Vormund.

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Welche Eltern haben die Möglichkeit einen Vormund zu bestimmen?

Eltern haben die Möglichkeit im Rahmen einer Verfügung einen Vormund zu bestimmen. Versterben die Eltern noch minderjähriger Kinder, so greift diese Verfügung. Ernennen die Eltern unterschiedliche Vormünder, so gilt die Benennung des zuletzt verstorbenen Elternteils. (§ 1776 BGB).

Warum gibt es keine Vormundschaft für volljährige?

Für Erwachsene gibt es seit 1992 keine Vormundschaft mehr. Vielmehr kann eine rechtliche Betreuung angeordnet werden, wenn ein Volljähriger nicht mehr in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Nur Minderjährige erhalten unter bestimmten Umständen einen Vormund. Für Volljährige kann ein Betreuer bestellt werden.