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Wie viele Stunden werden berechnet wenn man krank ist?
Erkrankt der Arbeitnehmer an einem Montag, so sind ihm 8 Stunden Arbeitszeit im Zeitkonto anzurechnen; an einem Donnerstag sind es 6 Stunden. Entsprechendes gilt für feiertagsbedingten Arbeitsausfall. An Krankheits- oder Feiertagen, die auf einen Freitag fallen, erfolgt dagegen überhaupt keine Anrechnung.
Kann man teilweise krank geschrieben werden?
Bei einer Krankschreibung gilt für Erwerbstätige in Deutschland bisher nur die „Alles oder nichts“-Regel. Entweder man ist arbeitsunfähig erkrankt und kann zu Hause bleiben, oder man ist gesund und hat seine Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Teilkrankschreibung gibt es bisher nicht.
Was passiert wenn ich trotz Krankenschein arbeiten gehe?
Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen. Das Gleiche gilt auch für den Weg zur Arbeit. Das Arbeiten trotz Krankschreibung hat demnach keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Warum muss eine Krankmeldung bei Teilzeit erfolgen?
Im Arbeitsrecht muss eine Krankmeldung auch bei Teilzeit umgehend erfolgen. Halten Sie sich als Arbeitnehmer nicht daran, steht es Ihrem Arbeitgeber gemäß § 7 EntgFG zu, Ihnen die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit zu verweigern. Den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit haben Sie demnach durch Ihr Verhalten verwirkt.
Wie besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit?
Zwar besteht der Anspruch auf bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit, allerdings müssen sich Teilzeitbeschäftigte daher ebenfalls an die damit verbundenen Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. An dieser Stelle sind vor allem die Anzeige- und Nachweispflichten aus § 5 EntgFG zu nennen:
Ist eine Teilzeitkraft arbeitsunfähig?
Ihre Begründung lautete: Ihre arbeitsfreien Tage zählten ja bei der Berechnung der Frist für die Meldung nicht mit. Hat sie Recht? Antwort: Nein. Ist eine Teilzeitkraft auf Grund einer Erkrankung arbeitsunfähig, muss sie Ihnen dies – wie ein Vollzeitmitarbeiter – unverzüglich mitteilen, § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Was heißt „Teilzeitarbeit“?
„Teilzeitarbeit“ heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden/ Woche) vorgesehen ist. Egal, ob Sie Stunden reduzieren oder wieder länger arbeiten wollen, Sie müssen mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef ausmachen: