Wie viele Tage gibt man bei der Steuererklärung an?
Werden in der Steuererklärung mehr als die 230 bzw. 280 Arbeitstage angegeben, können Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihre Angaben nachprüft. Manche Finanzämter erkennen allerdings nur 220 Tage an. Das Finanzgericht München hat hier genau nachgerechnet und bestätigt, dass die Finanzämter 230 Tage abhaken sollten.
Kann das Finanzamt Krankheitstage prüfen?
Theoretisch können zwar auch dann noch einmal ein Nachweis angefordert oder die Kilometer gekürzt werden. Doch in der Regel schauen die Beamten nur in das Vorjahr und haken unveränderte Angaben ab. Diese Vorgehensweise gilt grundsätzlich auch bei Erstangaben in Bezug auf Krankheitstage oder Kilometer.
Was ist das Strafmaß für Steuerhinterziehung?
Das Strafmaß ist Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern. Ab einer Steuerhinterziehung über 100.000 Euro drohen Freiheitsstrafen. Bei Beträgen in Millionenhöhe kann die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.
Was sind die Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung?
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen für das Strafmaß bei Steuerhinterziehung umfasst Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen. Liegen die Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung vor, werden Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt – eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich.
Wie lange drohen Freiheitsstrafen bei Steuersündern?
Steuersündern drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bei schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Das Strafmaß ist Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern.
Ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung strafbar?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln (z.B. Angabe von zu hohen Werbungskosten in der Steuererklärung) oder durch Unterlassung (z.B. Verschweigen von hohen Geldgeschenken) vorliegen, soweit daraus eine Steuerkürzung oder ein Steuervorteil eintritt. Die Steuerhinterziehung ist jedoch nur bei Vorsatz strafbar.