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Wie weiß muss eine Wohnung bei Übergabe sein?
Während der Mietzeit kann der Mieter die Wände ganz nach seinem Geschmack streichen. Es gibt dennoch keinen mietrechtlichen Grundsatz, wonach Weiß die einzige Farbe ist, in der ein Mieter seine Wohnung nach dem Auszug übergeben darf. Er muss aber vermeiden, allzu ausgefallene Farben wie Gelb, Rot oder Blau zu wählen.“
Wann müssen Decken gestrichen werden?
Muss der Mieter tatsächlich renovieren, dann muss er Wände und Decken streichen. Selbst wenn der Mieter laut Mietvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, darf er die Wohnung nicht mit knallbunten Wänden und farbigen Decken verlassen.
Wann muss Wohnung neu gestrichen werden?
Häufig ist dies nach acht bis zehn Jahren der Fall. In Ausnahmefällen kann es sogar schon früher nötig sein, etwa wenn der bisherige Anstrich von minderer Qualität ist. Sind die Wände nach acht Jahren hingegen noch blütenweiss, können Sie nicht auf einem neuen Anstrich bestehen.
Hat der Mieter auf den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu achten?
„Der Mieter hat auf den ordnungsgemäßem Zustand der Wohnung zu achten“, sagt Mietrechtsanwalt Rainer Burbulla aus Düsseldorf. Das bedeutet: Der Mieter muss aufpassen, dass nichts passiert und die Wohnung unbeschadet bleibt – auch, oder gerade dann, wenn sie leer steht.
Wie darf Vermieterin in der Wohnung gestrichen werden?
Während der Mietzeit dürfen Vermieter:innen nicht vorschreiben, dass in einer bestimmten Farbe gestrichen werden muss. Bei Auszug daf dein:e Vermieter:in nicht verlangen, die Wohnung weiß zu streichen, aber die Farbauswahl ist eingeschränkt, da es sich um helle, neutrale Farben handeln muss. So hat es der BGH im November 2013 entschieden.
Kann ich in eine gemietete Wohnung einziehen?
Oder auch nicht. Denn niemand ist verpflichtet, in eine gemietete Wohnung auch einzuziehen. Mieter können sich durchaus entscheiden, die Räume ungenutzt zu lassen. Grundsätzlich gilt: Anders als das Gewerbemietrecht kennt das Wohnraummietrecht keine Gebrauchspflicht.
Wie muss eine Wohnung vermietet werden?
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen dazu, mit welcher Ausstattung und in welchem Zustand eine Wohnung zu vermieten ist. Sie muss lediglich über Wände, Dach und Boden sowie über einen Wasser- und Stromanschluss verfügen.