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Wie werden Abfindungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag früher, als es bei Kündigung durch den Arbeitgeber geendet hätte, besteht das Risiko einer Sperrzeit. Ohne Sperrzeit erhältst Du Dein volles Arbeitslosengeld ohne Anrechnung der Abfindung.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet?
Bundessozialgericht: Abfindung ist kein privilegiertes Einkommen. Anders ist die Situation dagegen beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Die Abfindung ist dann nämlich als Einkommen zu qualifizieren und damit grundsätzlich anzurechnen.
Was ist schuld an der Arbeitslosigkeit?
Nicht hohe Löhne, soziale Sicherungssysteme oder gar die Arbeitslosen selbst sind Schuld an der Arbeitslosigkeit sondern die kapitalistische Murkswirtschaft Das Karussell dreht sich. Kaum ist ein Maßnahmen-Paket „gegen die Arbeitslosigkeit“ beschlossen, wird schon die nächste Sau durchs Dorf getrieben.
Welche Auswirkungen hat die Arbeitslosigkeit auf die betroffenen?
Die Wirkung der Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen wird in den ökonomischen Lehrbüchern überwiegend ausgeblendet. Ökonomen interessieren sich primär für die ökonomischen Ursachen, gesamtfiskalischen Kosten und makroökonomischen Folgen der Arbeitslosigkeit, weniger für ihre individuellen Folgen.
Wie werden die individuellen Folgen von Arbeitslosigkeit beleuchtet?
Die individuellen und gesellschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit werden allerdings in verschiedenen sozialwissenschaftlichen Forschungszweigen beleuchtet, auch wenn festzustellen ist, dass es auch hier noch viele Forschungslücken gibt.
Was sind die häufigsten Untersuchungen zu folgen der Arbeitslosigkeit?
Die häufigsten Untersuchungen zu Folgen der Arbeitslosigkeit befassen sich mit der Thematik „Gesundheitliche Folgen von Arbeitslosigkeit“. Dass Gesundheitsrisiken und Gesundheitsprobleme bei Arbeitslosen vermehrt auftreten, wird dabei durch zahlreiche nationale wie internationale Forschungsarbeiten belegt.