Wie werden Deutsche Renten in Frankreich besteuert?

Personen, die in Frankreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen diese bis einschließlich 2015 in Deutschland versteuern. Ab 2016 sind die deutschen Renten in der französischen Einkommensteuer-Erklärung anzugeben. Die Steuerpflicht in Deutschland entfällt ab 2016.

Wie viel Steuern zahlt man in Frankreich?

Einkommen bis zu einer Höhe von 9.700 € sind in Frankreich steuerfrei. Von 9.700 € bis 25.791 € beträgt der Satz 14\%, danach bis 71.826 € 30\%. Von 71.826 € bis 152.108 € unterliegen einem Steuersatz von 41\%. Alle Einkommen von über 152.108 € im Jahr werden in Frankreich mit einem Steuersatz von 45\% besteuert.

Was ist der steuerpflichtige Anteil der Rente?

Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt ab vom Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 in Rente ging, wird mit einem Anteil von 50 Prozent besteuert. Der Anteil steigt bis zu einem Renteneintritt 2040 auf 100 Prozent. Der Anteil der Rente, der nicht besteuert wird – der Rentenfreibetrag – sinkt dementsprechend jährlich.

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Wie müssen sie ihre Rente versteuern?

Als Rentner müssen Sie Ihre Rente bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung) versteuern. Weil aber die Rentenbeiträge in der Ansparphase steuerlich sehr unterschiedlich behandelt werden, ist auch die Besteuerung der Rente alles andere als einheitlich.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil für Renten?

Der Besteuerungsanteil beträgt für Renten, die im Jahr 2005 (oder früher) erstmals ausgezahlt wurden, 50 \%. Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang erhöht sich der Prozentsatz ab 2006 um jährlich 2 \% und ab 2021 um 1 \%. Damit erreichen die Renten im Jahr 2040 einen Besteuerungsanteil von 100 \%.

Welche Renten müssen künftig nachgelagert werden?

Demzufolge müssen Renten aus der gesetzlichen Renten­versicherung künftig nachgelagert versteuert werden. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente, auch Besteuerungsanteil genannt, hängt vom Jahr des jeweiligen Renteneintritts ab. Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese nur zu 50 Prozent versteuern.