Wie werden die Kosten für ihre medizinische Behandlung ersetzt?
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, so erhalten Sie das entsprechende Antragsformular (ein so genanntes Formular S2) Die Kosten für Ihre medizinische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse gemäß den Erstattungssätzen des Landes ersetzt, in dem Sie behandelt werden.
Wie kann ich die Behandlung selbst bezahlen und hinterher Erstattung erstatten?
Sie können die Behandlung selbst bezahlen und hinterher Erstattung beantragen. Diese Möglichkeit besteht für alle öffentlichen und privaten Krankenkassen. Ihre Kosten werden bis zur Höhe der Kosten der betreffenden Behandlung in Ihrem Heimatland erstattet, aber nur dann, wenn Sie dort Anspruch auf diese Behandlung gehabt hätten.
Wie kann ich die Fahrt zum Arzt absetzen?
Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Krankengymnastik usw. Fahrtkosten: Wenn Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arzt fahren, können Sie die tatsächlich anfallenden Kosten absetzen, heben Sie also die Fahrkarten auf. Fahren Sie jedoch mit dem Auto, können Sie eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
Ist der rückerstattungssatz für ihre Behandlung im Ausland höher?
Liegt der Rückerstattungssatz für Ihre Behandlung im Ausland in dem Land, in dem Sie versichert sind, höher, dann muss Ihnen Ihre Krankenkasse auf Antrag den Unterschied erstatten. 2. Sie können die Behandlung selbst bezahlen und hinterher Erstattung beantragen. Diese Möglichkeit besteht für alle öffentlichen und privaten Krankenkassen.
Welche Rechte haben sie bei ihrer Behandlung?
Dieser beginnt, sobald der Arzt Ihre Behandlung annimmt. Zu diesen Patientenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf eine qualifizierte Behandlung und Information durch den behandelnden Arzt. Des Weiteren haben Sie ein Recht auf Aufklärung und Einwilligung beziehungsweise Ablehnung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behandlung.
Wie lange müssen ärztliche Aufzeichnungen aufgehoben werden?
Nach Abschluss der Untersuchungen müssen ärztliche Aufzeichnungen zehn Jahre lang aufgehoben werden. Unterlagen, die in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einem Geburtsschaden stehen, werden in der Regel sogar 30 Jahre lang aufgehoben. Auf den Seiten der Bundesärztekammer erhalten Sie nähere Angaben zu den Aufbewahrungsfristen.