Wie werden krankenkassenbeiträge bei selbstständige berechnet?

Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige beläuft sich auf 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Beitragssatz für hauptberuflich Selbstständige, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gewählt haben, liegt bei 14,6 Prozent.

Wie wird der Krankenkassenbeitrag aufgeteilt?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den allgemeinen Beitragssatz je zur Hälfte, der Zusatzbeitrag muss jedoch vom Angestellten allein bezahlt werden. Für bestimmte Personenkreise wurde per Gesetz der durchschnittliche Zusatzbeitrag festgelegt, der für 2015 bei 0,9 \% lag.

Wie bleiben die Ratenzahlungen bei der Krankenversicherung?

Aber auch hier gilt: am Ende ist und bleiben die Ratenzahlungen für die Krankenversicherung eine Sache der Vereinbarung. Wer Schulden aufbaut bei seiner Krankenversicherung, sei es bei einer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung, der kann nicht auf einen Erlass der Schulden hoffen.

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Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher Krankenversicherung Für die Krankenversicherung von Beschäftigten gilt in Deutschland das Paritätsprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt bei 14,6 Prozent.

Was betrifft die Ratenzahlung bei der Krankenkasse?

Ratenzahlung bei der Krankenkasse ( GEK / PKV ) Das Thema Ratenzahlung von aufgelaufenen Krankenversicherungsbeträgen betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler. Bei diesen werden die Beträge zur Krankenversicherung nicht vom Arbeitgeber überwiesen, sondern müssen direkt an die Krankenkasse gezahlt werden.

Wie kann ich mit der gesetzlichen Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbaren?

Hierfür gibt es die Möglichkeit, mit der jeweiligen Krankenkasse eine Ratenzahlung der noch offenen Beiträge zu vereinbaren. Wer mit seinen Krankenkassenbeiträgen im Rückstand ist, hat die Möglichkeit, bei seiner Gesetzlichen Krankenkasse wegen einer Ratenzahlung anzufragen.