Wie wird Arbeit an Feiertagen gezahlt?
Sonntagsarbeit 50 \% (besondere Regelung bei Stundenlöhnen über 25 EUR) Gesetzliche Feiertage 125 \%, Weihnachtsfeiertage 150 \% zum Grundgehalt.
Hat man an Feiertagen frei?
Informationen für Arbeitnehmer rund ums Thema Feiertage An gesetzlichen Feiertagen ruht die Arbeit. Es gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG), von dem es allerdings einige Ausnahmen gibt. Ausnahmen gelten etwa für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser und Gaststätten (§ 10 ArbZG).
Was ist an Feiertagen erlaubt?
Zusammengefasst gilt: Öffentliche und vor allem laute Arbeiten sind an Feiertagen verboten. Kleinere Arbeiten auf dem eigenen Grundstück, etwa Unkraut entfernen oder Blumen gießen, sind meist kein Problem. Tätigkeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind erlaubt, solange sie nicht zu laut sind.
Was ist für das Arbeiten am Feiertag vorgeschrieben?
Gesetzlich ist für das Arbeiten am Feiertag keine höhere Bezahlung oder ähnliches vorgeschrieben. Mehr Geld in Form von Zuschlägen kann Ihnen allerdings zustehen, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag dies für Mitarbeiter vorsieht, die an einem Feiertag arbeiten.
Welche Feiertage bleiben beschäftigungsfrei?
Dies besagt § 11 ArbZG. Dazu zählt mitunter, dass 15 Sonntage jährlich beschäftigungsfrei bleiben müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Werktag fällt, einen Ersatzruhetag erhalten. Ein gutes Beispiel dafür ist der Ostermontag.
Warum ist es so ungerecht an einem Feiertag zu arbeiten?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Glück, sich an einem Feiertag einen faulen Lenz zu machen und einfach nur den freien Tag zu genießen. Viele Beschäftigte kommen nicht darum herum, trotz Feiertag zu arbeiten. So ungerecht dies auf den ersten Blick auch erscheinen mag: Es handelt sich dabei schlichtweg um eine Notwendigkeit.
Wie muss es für die Feiertagsarbeit im Hotel sein?
Unter anderem muss es für die Feiertagsarbeit im Hotel einen Ausgleichstag geben. Grundsätzlich muss für das Arbeiten an Feiertagen stets ein Ausgleich geschaffen werden. Dies besagt § 11 ArbZG. Dazu zählt mitunter, dass 15 Sonntage jährlich beschäftigungsfrei bleiben müssen.