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Wie wird das Kurzarbeitergeld steuerlich behandelt?
Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, da sie durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen werden. Sie unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Das heißt: Die 333 Euro Kurzarbeitergeld aus unserem Rechenbeispiel sind für Sie steuerfrei.
Wie wird Corona Kurzarbeitergeld versteuert?
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber durch den Progressionsvorbehalt, erhöht es den Steuersatz auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen, zum Beispiel Ihr Gehalt. Deshalb kommt es bei Kurzarbeitergeld-Empfängern am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung statt zu einer Erstattung.
Warum Steuern nachzahlen bei Kurzarbeit?
Das Kurzarbeitergeld unterliege allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das führe dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöhe. Daher sei eine Steuernachzahlung durchaus möglich, erklärte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler laut dpa.
Warum sind Entschädigungszahlungen steuerfrei?
Für den Arbeitnehmer sind die Entschädigungszahlungen nach dem IfSG steuerfrei, § 3 Nr. 25 EStG. Ein Lohnsteuerabzug ist insofern folglich nicht vorzunehmen. Als steuerfreie Lohnersatzleistungen unterliegen die Entschädigungszahlungen allerdings dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“ nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit.
Wie besteht ein Entschädigungsanspruch bei einem Verdienstausfall?
Ein Entschädigungsanspruch besteht auch hier nur, soweit ein Verdienstausfall eintritt. Ist der Arbeitgeber nach § 616 BGB verpflichtet, für 5 Werktage die Vergütung fortzuzahlen, entsteht kein Verdienstausfall. Weiterhin hat der Arbeitnehmer zunächst Überstunden abzubauen.
Wann kann eine Entschädigung gewährt werden?
Eine Entschädigung kann für maximal sechs Wochen gewährt werden, allerdings nicht für den Zeitraum der Schulferien. Ein Entschädigungsanspruch besteht auch hier nur, soweit ein Verdienstausfall eintritt. Ist der Arbeitgeber nach § 616 BGB verpflichtet, für 5 Werktage die Vergütung fortzuzahlen, entsteht kein Verdienstausfall.
Was ist die Frage nach Entschädigungsansprüchen?
In Zeiten der Corona-Krise und damit zusammenhängenden behördlichen Anordnungen zur Quarantäne und von Betriebsschließungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage nach Entschädigungsansprüchen. Diese Frage hat zusätzliche Aktualität erfahren, da die Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in dieser Woche ergänzt wurden.