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Wie wird die Behandlung von Kreditrisiken geregelt?
Die Behandlung von Kreditrisiken ist für Kreditinstitute in Deutschland durch das Kreditwesengesetz sowie davon abgeleitete Verordnungen (insbesondere die Kapitaladäquanzverordnung (englische Abkürzung CRR), die GroMiKV und die MaRisk) bankenaufsichtlich geregelt.
Wie ist die Abgrenzung zum allgemeinen Kreditrisiko zu unterscheiden?
Bei der Abgrenzung einzelner Unterbegriffe zum allgemeinen Begriff des Kreditrisikos ist zwischen der bankbetrieblichen und der bankaufsichtsrechtlichen Perspektive zu trennen, weil beide in ihrer teilweise sehr unterschiedlichen Betrachtungsweise andere Abgrenzungen vornehmen.
Wie ermittelt man die Kreditwürdigkeit eines Schuldners?
Die Kreditwürdigkeit eines Schuldners kann über unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Ziel dieser Methoden ist es, den Kreditnehmer anhand von Auswertungsmethoden in eine zugehörige Risikoklasse einzuordnen. Ausgehend von dieser Risikoklasse werden Kreditentscheidungen getroffen und die Konditionen für einen Kredit kalkuliert.
Was ist ein Risikoaufschlag auf den Kredit?
Sie werden durch einen Risikoaufschlag ausgedrückt und ergeben sich aus der Ausfallwahrscheinlichkeit ( PD) im jeweiligen Segment und dem risikofreien laufzeitkongruenten Zinssatz ( rf ): Mit diesem Aufschlag auf den Kreditpreis kann die Bank ausgefallene Zins- und Tilgungsleistungen kompensieren.
Was ist der Kreditgeber?
Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Kreditvergabe in Deutschland?
Es gelten einige allgemeine Voraussetzungen für die Kreditvergabe in Deutschland. Sind diese erfüllt, kann der Kreditgeber davon ausgehen, dass der Kreditnehmer das beantragte Geld zuverlässig zurückzahlen kann. Zudem wird sichergestellt, dass sich der Kreditnehmer mit der Kreditaufnahme nicht übernimmt.
Wie können Kreditinstitute das Kreditrisiko einschätzen?
Um das Kreditrisiko einschätzen zu können, prüfen Kreditinstitute die Bonität des Kreditnehmers und verlangen zu diesem Zweck die Einreichung von Kreditunterlagen. Reicht die Bonität des künftigen Kreditnehmers nicht aus, so kann das Kreditinstitut zur Absicherung des Kredits bestimmte Kreditsicherheiten verlangen.