Wie wird die Körperschaftsteuer ermittelt?

Die Körperschaftsteuer wird auf das nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelte, zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dabei wird u. a. die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 \%. Darauf kommt noch der Solidaritätszuschlag mit 5,5 \%.

Ist die Körperschaftsteuer steuerrechtlich abziehbar?

Auch die Körperschaftsteuer ist steuerrechtlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sind handelsrechtlich Betriebsausgaben. Das ausgewiesene handelsrechtliche Ergebnis in der Handelsbilanz ist der Gewinn nach Steuern.

Wie erfolgt die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften?

Bei den Kapitalgesellschaften erfolgt keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer, wie es bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften auf die Einkommensteuer der Fall ist. Die Körperschaftsteuer wird auf das nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelte, zu versteuernde Einkommen ermittelt.

Was ist eine Gewerbesteuer und eine Körperschaftsteuer?

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Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Jede Körperschaft, also z. B. eine GmbH oder ein Verein, muss grundsätzlich Körperschaftsteuer zahlen und kraft Rechtsform auch Gewerbesteuer. Für einige Körperschaften, z. B. gemeinnützige Vereine, gibt es Steuerbefreiungen.

Was beträgt der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer?

Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 \%. Gewinne auf Unternehmensebene werden mit diesem Steuersatz plus 5,5 \% Solidaritätszuschlag belastet. Sofern die Körperschaft eine Kapitalgesellschaft ist oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, kommt die Gewerbesteuer der Gemeinden hinzu.

Wie wird die KST besteuert?

Die Erträge eines Unternehmens werden zunächst mit der Körperschaftsteuer besteuert. Da der Betrieb einen Gewerbebetrieb führt, kommt die Gewerbesteuer der Gemeinde hinzu. Die KSt wird nicht auf die Gewerbesteuer angerechnet. In Deutschland beträgt der KSt-Steuersatz derzeit 15 \%. Hinzugerechnet wird noch der sogenannte „Solidaritätszuschlag“.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer?

Die gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz – kurz KStG sowie die Körperschaftsteuer-Verordnung – kurz KStDV.

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Was ist der Steuersatz für Körperschaften?

Der Steuersatz beträgt zur Zeit 5,5\% der Körperschaft-, Kapitalertrag- und Lohnsteuer und ist zeitgleich mit diesen Steuern zu entrichten. Die für bestimmte EInkommen beschlossene Abschaffung, bzw. Minderung des Solidaritätszuschlags gilt für Körperschaften nicht; diese zahlen immer den vollen Zuschlagssatz in Höhe von 5,5 \%.