Wie wird Insolvenzverfahren geregelt?

Insolvenzverfahren – Gesetzlich geregelter Ablauf einer Insolvenz. Im Insolvenzverfahren werden die Interessen der Gläubiger und des Schuldners gleichermaßen berücksichtigt. Wie eingangs bereits erwähnt, müssen im Falle einer Insolvenz verschiedene Interessen berücksichtigt werden.

Was ist der Begriff Insolvenz?

Manchmal hat der Begriff Insolvenz eine weitere Bedeutung, die aber der ersten sehr ähnlich ist. Medien berichten häufig, dass ein bekanntes Unternehmen oder eine prominente Person Insolvenz anmelden musste. In diesem Fall ist gemeint, dass der Betroffene die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Was regelt das Insolvenzrecht?

Wie weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab?

Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Regelungen zur Stundung der bei einer Privatinsolvenz anfallenden Gerichtskosten sind der InsO zu entnehmen.

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Wie läuft das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.

Welche Interessen werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt?

Im Insolvenzverfahren werden die Interessen der Gläubiger und des Schuldners gleichermaßen berücksichtigt. Wie eingangs bereits erwähnt, müssen im Falle einer Insolvenz verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Hierfür sorgt das Insolvenzverfahren.

Welche Rechtswirkung hat die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?

Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen in der Regel wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde.

Was ist Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögen oder die Leistung eines Kostenvorschusses von – je nach zuständigem Landesgericht – bis maximal 4.000 EUR. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 \% zahlbar in längsten zwei Jahren angeboten werden.

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Wie ermittelt der Insolvenzverwalter die Schuldenlast des Unternehmens?

Der Insolvenzverwalter ermittelt die exakte Schuldenlast des Unternehmens und die Insolvenzmasse, also das Vermögen, das zur Begleichung der Schulden im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Verfügung steht.

Wie können Gläubiger oder Schuldner ihren Insolvenzgrund beantragen?

Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen. Der Antrag wird anschließend von einem Insolvenzrichter oder einem vom Gericht beauftragten Gutachter geprüft.

Wie verteilt das Gericht die Insolvenzmasse?

Nach Verteilung der Insolvenzmasse entsprechend dem Vermögensverzeichnis hebt das Gericht das Insolvenzverfahren durch einen entsprechenden Beschluss auf. Anschließend sieht das Insolvenzrecht die Wohlverhaltensphase und in der Regel auch eine Restschuldbefreiung vor.