Wie wird man Zivi?

Zivi werden

  1. Nachdem Sie an der Rekrutierung als militärdiensttauglich befunden worden sind.
  2. Wenn Ihr Gesuch komplett ist, Sie den Einführungstag vollständig besucht und anschliessend das Gesuch bestätigt haben, treten wir auf ihr Gesuch ein.
  3. Der Austritt erfolgt spätestens am Folgetag der Zulassung zum Zivildienst.

Wie wird die Militärversicherung finanziert?

Die Militärversicherung (MV) deckt während Sicherheits- und Friedensdiensten alle Gesundheitsschädigungen und deren wirtschaftlichen Folgen. Die Suva führt die MV, der Bund finanziert sie.

Was zählt als untauglich?

„untauglich“: Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!

Wie kann ich das Gesuch für den Zivildienst einreichen?

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Das Gesuch für den Zivildienst kannst du nun über diese Plattform in elektronischer Form einreichen. Sobald dein Gesuch abgeschickt ist, kannst du dich über dein Konto für einen Zivi-Einführungstag in deiner Region anmelden. Der Einführungstag muss innerhalb von 3 Monaten absolviert werden.

Wie kannst du von dem Militär in den Zivildienst umgeteilt werden?

Per Gesuch kannst du relativ einfach vom Militär in den Zivildienst umgeteilt werden. Ein vorgängiges Gespräch bei einer Zivildienstberatungsstelle ist empfehlenswert. Falls du dein Zivildienstgesuch während der RS einreichst, kann es sein, dass du von deinen Vorgesetzten zu einem Gespräch aufgeboten wirst.

Wie ist der Zivildienst zu verwechseln mit dem Militärdienst?

Der Zivildienst ist nicht zu verwechseln mit dem Zivilschutz, welchem Militärdienstuntaugliche zugeteilt werden. Der einzige «Nachteil» des Zivildienstes ist seine Dauer: Die noch zu leistenden Militärdiensttage werden mit dem Faktor 1,5 multipliziert.

Was erhältst du für die Einsätze für den Zivildienst?

Für die Einsätze erhältst du denselben Lohnersatz (EO) gemäss Erwerbsersatzordnung wie im Militärdienst. Es ist auch keine Militärpflichtersatzabgabe zu zahlen. Der Zivildienst ist nicht zu verwechseln mit dem Zivilschutz, welchem Militärdienstuntaugliche zugeteilt werden.

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