Wie wird man zu einer GmbH?

Wie gründet man eine GmbH?

  1. GmbH planen und vorbereiten.
  2. Firmenname und Unternehmensgegenstand formulieren.
  3. Stammkapital festlegen.
  4. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag vorbereiten.
  5. GmbH beim Notar beurkunden.
  6. Geschäftskonto eröffnen.
  7. Veröffentlichung des Handelsregistereintrags.
  8. Gewerbe anmelden.

Wie muss eine Gesellschaft beglaubigt werden?

Die Unterschrift des Kaufmanns bzw. des Geschäftsführers muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden. Nachstehend sind die gesetzlichen Anforderungen bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften sowie für Kapitalgesellschaften aufgelistet.

Was sollten sie beachten vor der Gründung einer GmbH?

Fallstricke vermeiden: Stammkapital, Stammeinlagen und Haftung. Im Internet kursieren einige Mythen zur Haftung und zum Stammkapital einer GmbH. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die folgenden Hinweise: Es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH mit der Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, zu gründen.

Welche Schutzrechte gelten bei der Unternehmensgründung?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, prüfen Sie zunächst auch, welche Schutzrechte Sie für Produkte, Erfindungen oder auch Ihr Logo bei der Unternehmensgründung geltend machen können. Auch die Domain oder den Firmennamen gilt es bei der Unternehmensgründung zu sichern.

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Wann sollten Kapitalgesellschaften ein Geschäftskonto eröffnen?

Personen- und Kapitalgesellschaften sollten ein Geschäftskonto eröffnen. Für Kapitalgesellschaften gilt, dass sie erst dann handlungsfähig werden, wenn das Stammkapital auf das Geschäftskonto einbezahlt wurde, der Notar dies bestätigt und das Unternehmen beim Handelsregister anmeldet.