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Wie wirken die Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis?
Die Grundrechte haben mittelbare Drittwirkung und wirken über die Generalklauseln des Zivilrechts (§§ 138, 242, 307, 315 BGB) auch im Arbeitsverhältnis.
Welche Grundrechte spielen eine Rolle für das Arbeitsrecht?
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Abs. 1) Recht auf Leben (Abs. 2) Recht auf körperliche Unversehrtheit (Abs. 2) Recht auf Freiheit der Person (Abs. 2)
Welche Rangfolge gilt für arbeitsrechtliche Regelungen?
Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht das Rangprinzip (auch Normenpyramide oder Normenhierarchie genannt). Demnach gilt von zwei oder mehreren Normen die einen Sachverhalt regeln können, prinzipiell immer die höherrangige Norm.
Welche besonderen Rechtsquellen gelten im Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht enthält mehr ungeschriebenes Recht als jedes andere Rechtsgebiet. Die Gericht haben im besonderen Maße auch die Aufgabe, das Arbeitsrecht fortzuentwickeln. Daneben gibt es als Rechtsquelle des Arbeitsrechts noch die sog. betriebliche Übung.
Warum gibt es kein Recht auf Arbeit?
Ein Bürgerrecht auf Arbeit ist jedoch im Grundgesetz nicht zu finden. Der Hauptgrund für den Verzicht hierauf ist darin zu sehen, dass der Grundrechtsteil des Grundgesetzes nur Rechte enthält, die vor ordentlichen Gerichten einklagbar sind.
Was ist der einzelarbeitsvertrag?
einzelner zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag. In aller Regel ist der Einzelarbeitsvertrag nicht zwischen den Parteien ausgehandelt, sondern vom Arbeitgeber vorformuliert. Deshalb unterliegt er regelmäßig einer AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht).
Was geht vor Tarif oder Gesetz?
Tarifverträge haben innerhalb des Bereiches, den sie regeln dürfen, in der Regel Vorrang vor einer gesetzlichen Regelung. Natürlich unterliegen die Regelungen des Tarifvertrages der Verfassung und dürfen nicht gegen diese oder Gesetze aus anderen Sachgebieten verstoßen.
Was steht im Arbeitsgesetzbuch?
Inhaltlich regeln Tarifverträge insbesondere das Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche, die Arbeitsbedingungen sowie die Kündigungskonditionen in den Branchen/Unternehmen, für die sie abgeschlossen wurden.