Wie wirken sich Schulden auf Unterhalt aus?

Bei der Unterhaltsberechnung können im Einzelfall Allein-Schulden eines Ehegatten berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schulden bereits vor der Trennung eingegangen und auch während der Ehe schon abgezahlt wurden. Diese können dann vom Schuldner von seinem Einkommen abgezogen werden.

Wird ein Kredit beim Unterhalt angerechnet?

Kredite und sonstige Schulden sind grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Auch nach der Trennung müssen daher diese Zahlungen für Kredite und sonstige Schulden weiter berücksichtigt werden und schmälern daher den Kindesunterhalt.

Welche Schulden können vom Kindesunterhalt abgezogen werden?

b) Andere Schulden können beim Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie nicht wirtschaftlich unsinnig sind. So können z.B. Raten für einen Pkw abgezogen werden, wenn es sich nicht um ein übertrieben teures Luxusauto handelt und der Berufsausübung dient.

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Was können Schulden bei Unterhaltspflicht abgezogen werden?

Schulden bei Unterhaltspflicht Vom Einkommen abgezogen werden können Schulden, die der jetzt unterhaltsverpflichtete Ehepartner vor der Ehe oder während der Ehe im Zusammenwirken (Einverständnis reicht) mit dem anderen Ehepartner eingegangen ist.

Welche Schulden werden bereits vor der Trennung abgezahlt?

Schulden, die bereits vor der Trennung eingegangen wurden, und die bereits während der Ehe abgezahlt wurden, können vom Einkommen abgezogen werden. Beispiel: Der Ehemann hatte vor der Heirat ein Geschäft, mit dem er Pleite gegangen ist.

Was kann vom Einkommen abgezogen werden?

Vom Einkommen abgezogen werden können Schulden, die der jetzt unterhaltsverpflichtete Ehepartner vor der Ehe oder während der Ehe im Zusammenwirken (Einverständnis reicht) mit dem anderen Ehepartner eingegangen ist.

Was hat die Ehefrau mit den Schulden zu tun?

Die Ehefrau hat zwar nichts mit diesen Schulden zu tun. Dennoch kann der Ehemann bei der Unterhaltsberechnung diese 500,- Euro monatlich von seinem Einkommen abziehen. Dadurch zahlt er 250,- Euro weniger Ehegattenunterhalt. Wirtschaftlich gesehen ist es also genau so, als würde seine Frau sich mit monatlich 250,- Euro an den Schulden beteiligen.

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