Wie wirkt die Eintragung im Partnerschaftsregister?

Die Eintragung im Partnerschaftsregister wirkt konstitutiv; erst mit der Eintragung entsteht die Partnergesellschaft im Außenverhältnis. Bis zur Eintragung ist diese im Verhältnis zu Dritten damit noch nicht wirksam. Diese konstitutive Wirkung gilt es zu beachten, wenn bereits vor einer Eintragung der PartG Geschäfte getätigt werden.

Wie können interprofessionelle Partnerschaften begründet werden?

Vielmehr können sog. interprofessionelle Partnerschaften, also eine Zusammenarbeit unterschiedlicher freier Berufsgruppen in einer PartG, begründet werden. Das PartGG lässt grundsätzlich jede Kombination zu, jedoch müssen auch hierbei noch die jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Welche Namen sind möglich für die Partnerschaft?

Mögliche Namen der Partnerschaft sind z. B. „Dr. Maier und Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater“ oder „Dr. Maier, Schneider & Schmidt, Partnerschaft, Rechtsanwalt und Steuerberater“. Doch auch ein Fantasiename für die Partnerschaft ist möglich, z. B. „Optimum Partnerschaft, Rechtsanwalt und Steuerberater“.

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Was ist die Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Personen, die in Freien Berufen tätig sind und miteinander kooperieren wollen. Man könnte sie auch als die freiberufliche Variante der OHG bezeichnen. Beispiele für in Frage kommende Freiberufler sind Unternehmensberater, Autorenteams, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte.

Welche Ver­Bind­lich­keiten hat eine Part­nerschaftsge­sell­schaft?

Für Ver­bind­lich­keiten einer Part­ner­schafts­ge­sell­schaft muss diese zunächst mit ihrem Gesell­schafts­ver­mögen ein­stehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamt­schuld­ne­risch und auch unbe­schränkt.

Was gilt für die Beschlussfassung der Partnerschaft?

Für die Beschlussfassung gilt mangels abweichender partnerschaftsvertraglicher Regelungen das Einstimmigkeitsprinzip (§ 6 Abs. 3 PartGG). Es ist zwingend für Beschlüsse, die in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingreifen. Nur Partner dürfen die Partnerschaft nach außen vertreten (Prinzip der Selbstorganschaft).

Ist jeder Partner zur Geschäftsführung befugt?

Jeder Partner ist zur Geschäftsführung und Vertretung ( § 7 Abs. 3 PartGG, § 125 Abs. 1 HGB) befugt, wenn er nicht durch den Partnerschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Gem. § 6 Abs. 2 PartGG können einzelne Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.

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Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist somit die ideale Rechtsform für Freiberufler, die nicht alleine, sondern mit mehreren Leuten zusammen ein Unternehmen gründen wollen. Die Gründung an sich geht sehr unproblematisch, lediglich die Haftung muss geklärt werden. Davon abhängig wird dann entweder eine PartG oder eine PartG mbB gegründet.

Ist die Partnerschaftsgesellschaft für selbstständige befreit?

Genau wie bei Freiberuflern ist auch die Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuer für Selbstständige befreit. Diese Kosten fallen damit schon mal weg. Dafür fällt für jeden Gründer die Einkommenssteuer an. Hinzu kommen die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Lohnsteuer.

Wie kann die Bezeichnung der Partnerschaft frei gewählt werden?

Mit dem Eintrag der Partnerschaftsgesellschaft in das jeweilige Register, kann die Bezeichnung der Partnerschaft frei gewählt werden.