Wie wirkt die Erfüllung bei einem Gläubiger gegenüber dem anderen Beteiligten?

Gegenüber dem Schuldner ist also jeder einzelne Gläubiger für die gesamte Leistung empfangszuständig. Dies wird noch einmal klargestellt durch § 429 Abs. 3 S. 1, der auf § 422 verweist. Nach dessen Abs. 1 S. 1 wirkt die Erfüllung bei einem Gläubiger auch gegenüber dem anderen Beteiligten.

Ist die Gesamtgläubigerschaft selbstständig?

Der eine Gläubiger kann vom anderen Gläubiger somit einen Anteil an der Leistung des Schuldners verlangen. Bei der Gesamtgläubigerschaft stehen den Gläubigern jeweils eigene Ansprüche zu. Die Forderungen sind also selbstständig und nur durch die Gesamtwirkung der §§ 429, 430 miteinander verbunden.

Was ist der Rechtsbegriff des Gläubigers?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) ist der Rechtsbegriff des Gläubigers genau definiert. Im Wirtschaftsleben fungierten natürliche und juristische Personen stetig als Gläubiger und als Schuldner. Der Gläubiger verfügt gegenüber dem Schuldner über eine Forderung und diese kann ganz unterschiedlicher Natur sein.

Wie kann der andere Gläubiger seinen Anteil an Leistung verlangen?

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Der eine Gläubiger kann vom anderen Gläubiger somit einen Anteil an der Leistung des Schuldners verlangen. Bei der Gesamtgläubigerschaft stehen den Gläubigern jeweils eigene Ansprüche zu.

Warum dürfen öffentlich-rechtliche Gläubiger hart durchgreifen?

Seit einigen Jahren dürfen nicht nur öffentlich-rechtliche Gläubiger hart durchgreifen, auch Unternehmen und Privatpersonen können ihren Schuldnern das Leben mittlerweile sehr schwer machen. Das ist vor allem auf die Aushöhlung des Datenschutzes und die stark ausgeweiteten Möglichkeiten für den Abruf von Sozial- und Finanzdaten zurückzuführen.

Hat der Gerichtsvollzieher Zugriff auf die Kontostammdaten?

Der Gerichtsvollzieher stützt sich auch beim Abruf der Kontostammdaten auf § 802l ZPO. Direkten Zugriff auf diese Daten haben nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeszentralamt für Steuern. Die örtlichen Finanzämter können nicht unmittelbar zugreifen.