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Wie wirkt sich ein Zweitwohnsitz steuerlich aus?
Seit einigen Jahren gilt die Regel: Als Mieter einer zweiten Wohnung müssen Sie mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Nur dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen.
Was ist bei einem Zweitwohnsitz zu beachten?
Folgende Kriterien spielen bei der Einstufung einer Wohnung als Zweitwohnsitz eine Rolle:
- Ausstattung und Größe von Haupt- und Nebenwohnung.
- Soziale Kontakte wie Familie oder Freunde.
- Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Aufenthalte.
- Dauer der auswärtigen Beschäftigung.
Wird der Zweitwohnsitz in den Personalausweis eingetragen?
Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden.
Was ist die Zweitwohnungsteuer?
Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer, die von Personen, die im jeweiligen Ort eine Zweitwohnung innehaben, erhoben wird. Hebeberechtigt sind die Gemeinden.
Kann man den zweiten Wohnsitz in der Steuererklärung absetzen?
Den Zweitwohnsitz in der Steuererklärung absetzen Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, weshalb man überhaupt einen zweiten Wohnsitz hat. Führt man diesen aus privaten Gründen, wie es beispielsweise Studenten häufig tun, kann dieser nicht angerechnet werden.
Wann kann man von der Zweitwohnung befreit werden?
Befreiung. Die Satzung legt fest, wann von der Zweitwohnungssteuer befreit wird. Nebenwohnungsinhaber, die in der Bundesrepublik gemeldet sind und in einer Beherbergungsstätte einen vorübergehenden Aufenthalt für nicht länger als zwei Monate begründen. Geringes Einkommen kann ein Befreiungsgrund sein.
Was ist der Hintergrund für die Zweitwohnsitzsteuer?
Der Hintergrund für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer: Für jeden Einwohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet hat, erhält diese einen Steuerausgleich. Bei einem Zweitwohnsitz ist dies jedoch nicht der Fall.