Wieso gibt es die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer dient somit zwei Zielen: Einerseits soll sie dem Fiskus die benötigten Einnahmen verschaffen. Andererseits soll sie unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu einer gerechten Einkommensverteilung und zu einem sozialen Ausgleich führen.

Wie lange Zeit um Steuern zu zahlen?

Sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Ihre Steuererklärung ab 2019 spätestens bis 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit.

Warum verlangt der Staat Steuern?

Wichtigstes Ziel der Erhebung von Steuern ist die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt werden. Die über Steuern gewonnenen Einnahmen werden zu Finanzierung staatliche Aufgaben herangezogen, wie beispielsweise: Entlohnung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

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Wann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2018 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2019 eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern.

Was ist die Einkommensteuer abhängig Beschäftigten?

Abhängig Beschäftigten begegnet die Einkommensteuer normalerweise in Form der Lohnsteuer. Sie wird vom Arbeitgeber bei der Lohn- oder Gehaltszahlung als Quellensteuer einbehalten und an das Finanzamt gezahlt, obwohl eigentlich der Arbeitnehmer dem Staat diese Steuer schuldet.

Wie legt das Finanzamt die Einkommensteuer fest?

Anhand der Angaben in der Einkommensteuererklärung legt das Finanzamt die für das betreffende Jahr zu zahlende Einkommensteuer fest und versendet darüber einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid.

Was sind die Unterschiede bei der Lohn- und Einkommensteuer?

Lohn- und Einkommensteuer teilen sich Bund (42,5 Prozent), Länder (42,5 Prozent) und Gemeinden (15 Prozent). Ähnlich verhält es sich bei der Umsatzsteuer, nur bekommt hier der Staat am meisten (etwa 52 Prozent), Länder etwas weniger (etwa 46 Prozent) und Gemeinden nur einen Bruchteil (etwa zwei Prozent).

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