Wird die Wohngebäudeversicherung auf Mieter umgelegt?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Welche Versicherungskosten muss der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Welche Versicherungskosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). In § 2 Nr. 13 BetrKV sind die Kosten der betreffenden Sach- und Haftpflichtversicherungen aufgelistet. Umgelegt werden dürfen: die Kosten der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden

Ist eine Haushaltsversicherung verpflichtend für den Mieter?

Verpflichtend für den Mieter ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung indes nicht. Sie wird allerdings wie auch die Privathaftpflichtversicherung jedem Verbraucher empfohlen. Und das aus guten Gründen. Entsteht nämlich ein Schaden und der Mieter hat keine Haushaltsversicherung, muss er den Ersatz seines Hausrates aus eigener Tasche bezahlen.

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Wie schützt die Wohngebäudeversicherung den Mieter?

Die Wohngebäudeversicherung schützt auch den Mieter Der Vermieter kann die Beiträge für die Gebäudeversicherung in der Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Mieter umlegen. Für die Mieter hat das entscheidende Vorteile: Kommt der Mieter für die Versicherungskosten auf, soll er auch vom Versicherungsschutz profitieren.

Warum muss der Vermieter keine Haushaltsversicherung abschließen?

Für die Gefahrenabwehr im und am Haus selbst muss der Vermieter entsprechende Versicherungen abschließen. Allerdings keine Haushaltsversicherung! Denn die Haushaltsversicherung versichert ausschließlich Gegenstände, die der Mieter in seiner Wohnung hat.