Wird eine Abfindung voll ausgezahlt?

Eine Abfindung ist seit dem 01.01.2006 grundsätzlich steuerpflichtig. Seitens des Arbeitgebers müssen daher die Lohnsteuer, Kirchensteuer usw. einbehalten und abgeführt werden. So wird häufig die Abfindung gemeinsam mit dem letzten Gehalt abgerechnet und ausgezahlt.

Wie wird eine Abfindung überwiesen?

Eine Abfindung unterliegt seit dem 01.01.2006 grundsätzlich der Steuerpflicht. Von Seiten des Arbeitgebers müssen daher die Lohnsteuer, Kirchensteuer usw. in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt werden. So wird häufig die Abfindung zusammen mit der letzten Gehaltszahlung abgerechnet und sodann ausgezahlt.

Wie kann man die Besteuerung der Abfindung bestimmen?

Um die gesamte Besteuerung der Abfindung zu bestimmen, müssen nun noch der Soli­daritäts­zuschlag (5,5 \%) und die Kirchen­steuer (8 \%) berechnet werden. Diese ermitteln wir wie im Beispiel oben jeweils auf die gesamte Einkommen­steuer, um daraus den Teil zu bestimmen, der auf die Abfindung entfällt.

Wie können sie die Steuern auf Abfindungen optimieren?

Steuern auf Abfindungen können Sie neben der steuerbegünstigen Fünftelregelung noch zusätzlich optimieren, indem Sie einen Teil der Abfindung in die steuerlich geförderten Wege der privaten Altersvorsorge investieren, beispielsweise in eine Basis- oder auch Rürup-Rente.

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Was ist ein abfindungsrechner?

Abfindungsrechner. Dieser Abfindungsrechner ermittelt die Einkommen­steuer auf die Abfindung nach der Fünftel­regelung ( §34 EStG ). Dabei wird die Steuer so berechnet, als wäre die Auszahlung der Abfindung auf 5 Jahre verteilt worden.

Wie hoch ist die Steuer auf die Abfindung?

Wie man sieht, ist die Steuer auf die Abfindung mit 25.609,65 € schon relativ hoch und sollte auf keinen Fall vernach­lässigt werden. Ein zweites Beispiel zeigt die wie hoch die Steuer bei Abfindung für ein verhei­ratetes Paar wäre. Ein verheiratetes Paar hat im Jahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 70.000 €.