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Wird Kindergeld und Unterhalt als Einkommen angerechnet?
Das Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes, weshalb es bei der Berechnung von Unterhalt Berücksichtigung findet. Für eine Berechnung ist es grundlegend von Bedeutung, ob das Kind bereits volljährig oder noch minderjährig ist und dementsprechend bei den Eltern lebt.
Was zählt alles zum Einkommen?
Als Einkommen zählen unter anderem alle Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Elterngeld, Kindergeld, Entgeltleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapitalerträge und Zinserträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wann darf Kindergeld angerechnet werden?
Kindergeld ist Einkommen des Kindes. Übersteigt das Kindergeld zusammen mit Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen den Bedarf des Kindes, so wird das überschüssige Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen angerechnet.
Wieso wird beim Unterhalt nur die Hälfte vom Kindergeld abgezogen?
Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen.
Was ist das Nettoeinkommen der elterngeldstelle?
Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto). Das Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes heranzieht (das so genannte Elterngeldnetto), unterscheidet sich allerdings von demjenigen, welches ihr auf euren Gehaltsabrechnungen findet.
Wie hängt die Auszahlung der Kinderzulage ab?
Bei einem unverheirateten Paar hängt die Auszahlung der Kinderzulage davon ab, wer das Kindergeld bekommt. Steht das Kindergeld der Mutter zu, erhält sie auch die Kinderzulage. Wird das Kindergeld hingegen auf das väterliche Konto überwiesen, ist er auch der Begünstigte im Fall der Kinderzulage.
Was sind Eure steuermerkmale bei der Berechnung des Elterngeldes?
Eure Steuermerkmale. Bei der Berechnung des Elterngeldes werden Steuern und Sozialabgaben als Pauschalbeträge von eurem Elterngeldbrutto abgezogen. Es sind hier also nicht eure tatsächlich gezahlten Steuern maßgeblich. Um diesen pauschalierten Abzug vornehmen zu können, muss die Elterngeldstelle zunächst eure relevanten Steuermerkmale ermitteln.
Welche Vorteile für Kinder steuerlich veranschlagt werden?
Welche Vorteile für Sie steuerlich veranschlagt werden, entscheidet das Finanzamt auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung durch die Günstigerprüfung. Bei Kindern im Sinne der Kinderzulage handelt es sich um jene Personen, für die Sie Kindergeld von der Familienkasse erhalten. Das schließt also leibliche und adoptierte Kinder ein.