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Wird man vom Arbeitgeber krankenversichert?
Beiträge in die Krankenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Der Arbeitgeberanteil zur GKV ist genauso hoch wie der Arbeitnehmeranteil.
Wie sind Angestellte versichert?
Für Arbeiter und Angestellte gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, sind Sie entweder gesetzlich oder privat krankenversichert. In der GKV unterscheidet man zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber in der Regel für seine gesamte Belegschaft bei einem Anbieter privater Krankenversicherungen eine Zusatzversicherung ab und übernimmt auch die Zahlung der Beiträge. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Was sind die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer?
Die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer werden von den Kassen anteilig vom Bruttolohn erhoben. Man unterscheidet dabei zwischen einem allgemeinen und einem ermäßigten Beitragssatz, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden.
Was ist eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer?
Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer. Angestellte und Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig und damit gesetzlich krankenversichert. Ab einem bestimmten Einkommen dürfen Angestellte jedoch in die PKV wechseln (2019: 60.750 Euro brutto/Jahr).
Was ist der Arbeitgeberzuschuss der privaten Krankenversicherung?
**Der Arbeitgeberzuschuss der privaten Krankenversicherung unterliegt 2 Beschränkungen: Der Zuschuss ist durch den Maximalbetrag nach oben hin gedeckelt (für 2021 auf maximal 384,58 €) und darf nicht höher sein als 50\% des gesamten PKV-Beitrags des Versicherten. Erreicht ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze?