Wird man während Sabbatjahr bezahlt?
Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies Folgendes: Sie erhalten während des Sabbaticals kein Gehalt. Falls Sie ausreichend Vermögen angespart haben, können Sie dieses zur Finanzierung Ihres Sabbatjahrs nutzen. Die daraus entstehenden Überstunden nutzen Sie während Ihres Sabbaticals als Freizeitausgleich.
Wie wirkt sich ein Sabbatjahr auf die Pension aus?
Für jedes genommene Sabbatical werden von der späteren Pension ein Jahr abgezogen, da auch, wie bei der Rente, ein Jahr an vollem Gehalt fehlt. Wenden Sie sich daher vorher an Ihren Dienstherrn, die zuständige Bezirksregierung oder das Landesamt für Besoldung (LBV).
Wie kann ich ein Sabbatjahr machen?
Sabbatjahr ist Verhandlungssache In der freien Wirtschaft wird ein Sabbatjahr frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Da ein solches teilweise mehrere Jahre Vorlauf braucht, um Zeit- und/oder Gehaltskonten vorab zu füllen, muss das Thema rechtzeitig vorbereitet und geplant werden.
Wie erfolgt die Bezahlung beim Sabbatical?
Beim Sabbatical hingegen, erfolgt die Bezahlung entweder durch eine Umverteilung von Gehalt und Arbeitszeit oder durch den Abbau von Überstunden. Auch die Sozialversicherung muss beim Sabbatical nicht selbst gezahlt werden, beim unbezahlten Urlaub schon.
Wie ist das Sabbatical geregelt?
Das Sabbatical ist im österreichischen Arbeitsrecht noch nicht dediziert geregelt, insofern gibt es außer den Rahmenbedingungen des Arbeitsrechtes keine gesetzlichen Voraussetzungen dafür. Eine solche Rahmenbedingung, die hier Relevanz hat, ist die Höchststundenzahl.
Was sind die zeitlichen Rahmen für das Sabbatical?
Als zeitlicher Rahmen sind meistens fünf Jahre festgelegt. Davon handelt es sich bei einem Jahr um das Sabbatical. Das Gehalt wird in diesen fünf Jahren jeweils zu 80 Prozent ausgezahlt. Grundsätzlich kann aber auch eine kürzere oder längere Rahmenzeit vereinbart werden.
Wie oft kann das Sabbatical wiederholt werden?
Stimmt der Arbeitgeber dem Vorhaben seines Arbeitnehmers zu, kann das Sabbatical beliebig oft wiederholt werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Ansparphase sowie die Freistellungsphase immer wieder aufs Neue vertraglich festgehalten werden. Wie oft Sie das Sabbatjahr machen können, hängt im Prinzip ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber ab.