Wird Rente bei Pension angerechnet?
Gesetzliche Renten können auf die Pension eines Beamten angerechnet werden. Die Beamtenpension ist grundsätzlich unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Das gilt aber nicht, wenn er der Beamte Renten aus öffentlichen Kassen bezieht.
Was wird auf meine Rente angerechnet?
Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn ( z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie Vorruhestandsgeld. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können unter anderem auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten.
Was sind die Voraussetzungen für die Zahlung der Pension?
Ein Anspruch auf die Zahlung der Pension beginnt mit dem Eintreten in den Ruhestand. Der Berechnung des Ruhegehalts zugrunde gelegt werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Die Besteuerung der Pensionen erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG.
Wie lange dauert die Anmeldung vor der Pensionierung?
Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitenden, die Anmeldung drei bis vier Monate vor der Pensionierung einzureichen. Damit ist sichergestellt, dass die Rente rechtzeitig ausbezahlt wird. In der Regel werden die Altersleistungen als Rente ausgerichtet.
Wie endet das Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung?
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wie oft angenommen, «automatisch» mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Dies hat zur Folge, dass bei einer Pensionierung eine Kündigung erfolgen muss, sofern nicht die Beendigung im Rentenalter vereinbart wurde.
Warum kommen Pensionszahlungen von der Deutschen Rentenversicherung?
Pensionszahlung kommen dementsprechend nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern von z. B. Bund oder Land. Da Beamte lebenslang von ihrem Dienstherrn bezahlt werden, stellen Pensionen einen „nachträglichen“ Arbeitslohn dar. Es bleibt also bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.