Wo ändere ich meine Bankverbindung für die KFZ-Steuer?

Änderungen zum bestehenden SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise zum erteilten SEPA-Lastschriftmandat sind insbesondere die Änderung des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung des Girokontoinhabers. Diese müssen Sie Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen.

Welcher CO2 Wert wird für die KFZ-Steuer genommen?

Die Spanne reicht von 2 Euro pro Gramm CO₂/km (beim Ausstoß von über 95 g/km bis zu 115 g/km) bis 4 Euro pro Gramm CO₂/km (beim Ausstoß von über 195 g/km). Dazu zwei Beispiele: Für einen Benziner mit 1496 cm³ Hubraum und einem CO₂-Ausstoß von 140 g/km betrug die jährliche Kfz-Steuer bis 2020 120 Euro.

Wie kümmert sich die Stelle um die Kfz-Steuer?

Die Stelle kümmert sich bei der Ummeldung des Fahrzeugs um dessen Abmeldung der Kfz-Steuer auf Ihren Namen. Sie erhalten den überzähligen anschließend Betrag zurück. Als Käufer sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich anzumelden. Die Entrichtung der Kfz-Steuer fällt Ihnen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls zu.

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Was ist die Kraftfahrzeugsteuer?

Seit 1983 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Eigentumssteuer und alle, die beim Ablauf der Zahlungsfrist als Eigentümer des Kraftfahrzeuges beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) aufscheinen, müssen die Zahlung der Steuer zugunsten der Autonomen Provinz/Region vornehmen, wo sie meldeamtlich ansässig sind.

Wann muss die Kfz-Steuer entrichtet werden?

Demzufolge ist die erste Zahlung der Kfz-Steuer innerhalb desselben Monats fällig. Für die Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre (ab der Zulassung oder Herstellung) alt sind, muss eine fixe Verkehrssteuer von 25,82 Euro für Kraftfahrzeuge und 10,33 Euro für Motorräder entrichtet werden.

Wann ging die Verantwortung für die Bearbeitung der Kfz-Steuer über die Zollverwaltung?

Die Verantwortung für die Bearbeitung der Kfz-Steuer ging am 1. Juli 2014 auf die Zollverwaltung über. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen aus der Kfz-Steuer auf 8,8 Milliarden Euro. Der Zoll übernahm die Kfz-Steuer bzw. ihre Verwaltung von den Landesfinanzbehörden.