Wo beantrage ich einen kleinen Waffenschein NRW?

In Nordrhein – Westfalen ist der kleine Waffenschein ausschließlich bei regionalen Waffenbehörden zu beantragen. Zuständig sind daher die regional ansässigen Kreispolizeibehörden bzw. die städtische Polizei. Die Erteilung der Bewilligung ist mit Kosten für die anfallende Verwaltungsgebühr verknüpft.

Was gilt für einen Waffenschein von der Waffenbehörde?

Um einen Waffenschein von der Waffenbehörde zu bekommen, müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für die beiden Waffenscheine gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, um ihn zu erhalten. Für Antragsteller gilt, unabhängig von der WS-Art: Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte?

Die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Um eine WBK zu erwerben, müssen neben dem Antrag ein Personalausweis oder Pass, das eventuell notwendige psychologische Zeugnis sowie je nach Grund für den Waffenbesitz weitere Unterlagen vorgelegt werden. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem der Sachkundenachweis,…

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Wie lange ist die Erlaubnis zum Führen von Waffen gültig?

Liegen Zweifel an einem verlässlichen Umgang mit Waffen vor, wird eine Erlaubnis zum Führen von Waffen nicht erteilt. Allgemeinen ist die Erlaubnis, die durch einen Waffenschein erteilt wird, höchstens drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss sie verlängert werden.

Was ist die Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?

Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung einer allgemeinen Waffen- und Munitionserlaubnis ist das Vorliegen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in der Person des Antragstellers. Dies richtet sich nach § 5 WaffG, der zahlreiche Tatbestände formuliert, die eine entsprechende Zuverlässigkeit ausschließen.