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Wo braucht man eine grüne Versicherungskarte?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz.
Was macht man mit der grünen Versicherungskarte?
Was ist die Grüne Versicherungskarte und wozu brauche ich sie? Auf gut Amtsdeutsch heißt die Grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist.
Was bestätigt die internationale Versicherungskarte?
Seitdem müssen Autofahrer in allen Staaten innerhalb dieses Abkommens nur noch ein Dokument mitführen: die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“). Die als „Grüne Karte“ bekannte Versicherungsbescheinigung bestätigt, dass ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt.
Was ändert sich mit der Grünen Karte?
Zumindest bisher – denn ab dem 1. Juli 2020 ist die Karte nicht mehr grün, sondern weiß. Der Farbwechsel bringt vor allem einen Vorteil mit sich: Die Grüne Karte kann künftig einfach zu Hause ausgedruckt werden. Der Name ändert sich dadurch jedoch nicht. Woher bekomme ich die Grüne Karte?
Warum muss man die Grüne Karte wechseln?
Versicherungskennzeichen 2021 – Jetzt Nummernschild wechseln! Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht!
Ist die Grüne Karte Pflicht im Ausland?
Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht! W er mit seinem Auto ins Ausland fährt, der benötigt in einigen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte.
Ist die Grüne Karte in allen EU-Ländern gültig?
Zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings seit 1974 auch ein Kennzeichenabkommen, das heißt, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt wird. Folglich muss die Grüne Karte in allen EU-Ländern sowie auch in Andorra,…
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