Wo finde ich das Produkthaftungsgesetz im BGB?

Produzentenhaftung. Wird jemand durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt, wird entgegen der weit verbreiteten Erwartung häufig gar nicht nur das Produkthaftungsgesetz herangezogen. Ein zentraler Passus zum Thema Haftung findet sich in § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die sogenannte deliktische Produzentenhaftung.

Welchen Nachweis muss der Verbraucher erbringen wenn ihm ein Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz entstanden ist?

Die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers und dessen Ursächlichkeit für den entstandenen Schaden liegt beim Geschädigten selbst. Dies bedeutet, dass der Geschädigte beispielsweise nur den Fehler zum Zeitpunkt des Schadens beweisen muss, nicht jedoch dass der Fehler schon bei Inverkehrbringung vorhanden war.

Wie kann ein Haftungsbescheid ergehen?

Ein Haftungsbescheid kann grundsätzlich nicht mehr ergehen, wenn die Steuerfestsetzung nicht erfolgt ist und wegen Fristablauf nicht mehr erfolgen kann, wenn die festgesetzte Steuer verjährt ist oder erlassen wurde (§ 191 V AO). Gegen den Haftungsbescheid ist – trotz Ermessen der Finanzbehörde – der Einspruch gegeben.

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Welche Haftungsgrundlagen kennt das Zivilrecht?

Zivilrecht. Das Zivilrecht kennt die Haftung in Form eines Dualismus von zwei unterschiedlichen Haftungsgrundlagen, nämlich entweder für die Erfüllung einer Pflicht persönlich oder mit dem Vermögen bei vertraglicher Haftung einstehen zu müssen oder außervertraglich zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Welche Haftungssubjekte haften nach dem BGB?

Das BGB stellt verschiedene Haftungssubjekte vor. Nach BGB haften Organmitglieder eines Vereins für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden. In Abs. 1 BGB ist die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht vorgesehen.

Welche Haftungsbeschränkungen bestehen für Wesentliche Beteiligte?

Haftungsbeschränkungen bestehen für wesentlich Beteiligte (Haftung nur mit den eigenen Gegenständen, die dem Unternehmen dienen), Haftung nur für betriebsbedingte Steuern (Gewerbe- und Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern; § 74 AO), Betriebsübernehmer (Haftung nur mit dem Bestand des übernommenen Vermögens),…